Liquiditätsspritzen EZB: Sonderregel für Liquiditätspuffer bei Banken läuft Ende 2021 aus

Die sogenannte Liquidity coverage ratio (LCR) definiert den Mindestbestand an hochliquiden Aktiva, den Kreditinstitute als Reserve vorhalten müssen, um im Falle eines schweren Stressszenarios den über einen Zeitraum von 30 Tagen auftretenden Nettozahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Quelle: dpa

Die Europäische Zentralbank beendet ihre Liquiditäts-Erleichterungen für Banken zum Jahresende. Für die während der Corona-Pandemie abgesenkten Schwellenwerte gebe es keinen Grund mehr.

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Nach dem Entgegenkommen während der Pandemie schalten die EZB-Bankenaufseher im Umgang mit den Geldhäusern allmählich wieder auf Normalmodus. Die Erleichterungen für Banken bei der Erfüllung von Vorgaben für Liquiditätspuffer laufen zum Jahresende aus. „Die Europäische Zentralbank sieht keine Notwendigkeit, die Liquiditätsentlastungsmaßnahme, die es den Banken ermöglichte, mit einer Liquiditätsdeckungsquote von unter 100 Prozent zu arbeiten, über Dezember 2021 hinaus zu verlängern“, teilte die EZB am Freitag in Frankfurt mit.

Damit Banken in der Coronakrise mehr Freiraum zur Unterstützung der Wirtschaft haben, hatten die Bankenaufseher im März 2020 einige Erleichterungen beschlossen. Die sogenannte Liquidity coverage ratio (LCR) definiert den Mindestbestand an hochliquiden Aktiva, den Kreditinstitute als Reserve vorhalten müssen, um im Falle eines schweren Stressszenarios den über einen Zeitraum von 30 Tagen auftretenden Nettozahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

In normalen Zeiten müssen Banken einen Deckungsgrad von über 100 Prozent aufrechterhalten, damit sie diesen Puffer im Falle von Liquiditätsengpässen nutzen können. Die direkt von der EZB beaufsichtigten Institute haben ihre Liquiditätspuffer den Angaben zufolge während der Pandemie im Durchschnitt nicht angetastet, sondern die LCR von 140 Prozent auf 170 Prozent gesteigert.

Mehr zum Thema: Die geldpolitische Geisterfahrt der EZB geht weiter.

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