Michael Jaffé Insolvenzverwalter von Wirecard fordert Dividenden zurück

Michael Jaffé will die Geschäftsberichte für 2017 und 2018 für nichtig erklären lassen. In der Praxis geht eine Rückforderung aber mit hohen Hürden einher.

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Der Konzern war 2020 in die Pleite gerutscht. Quelle: dpa

Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe will von den Aktionären des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers rund 47 Millionen Euro an Dividenden zurückfordern. Das geht aus dem neuesten Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters hervor, den Jaffe laut einem Insider am Mittwoch dem Amtsgericht München vorlegte.

Demnach will er die Geschäftsberichte für die Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklären lassen, weil ein großer Teil der Umsätze und Gewinne zumindest in diesem Jahren offenbar nur auf dem Papier existierten. Dann wären auch die Ausschüttungen an die Aktionäre im Nachhinein obsolet. Der Insolvenzverwalter muss im Interesse der Gläubiger unrechtmäßige Zahlungen in den Jahren vor der Insolvenz anfechten.

Wirecard war im Juni 2020 in die Pleite gerutscht, nachdem sich ein Bilanzloch von 1,9 Milliarden Euro aufgetan hatte. Das Testat unter der Bilanz für 2019 hatten die Wirtschaftprüfer verweigert. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am Donnerstag als erste über die Inhalte des Sachstandsberichts.

Dem Wirecard-Vorstand um den inhaftierten Markus Braun und den flüchtigen Jan Marsalek wird vorgeworfen, die Bilanz mit Scheingeschäften aufgebläht zu haben. Tatsächlich häufte Wirecard nach Jaffes Berechnungen Verluste über insgesamt 1,1 Milliarden Euro an.

Die Aktionäre ausfindig zu machen, die die Dividenden für 2017 und 2018 kassiert hatten, dürfte sich in der Praxis aber als schwierig erweisen. Vor allem Kleinaktionäre, die nie an einer Hauptversammlung teilgenommen haben, müssen wohl keine Rückforderungen fürchten. Jaffe wollte sich dazu nicht äußern.

Viele Aktionäre haben ihre Kursverluste mit den Papieren beim Insolvenzverwalter als Forderungen angemeldet, insgesamt mehr als neun Milliarden Euro. Ihnen macht Jaffe aber wenig Hoffnung auf Schadenersatz. „In den allermeisten Fällen“ sei es „höchst problematisch“, den entstandenen Schaden zu berechnen, schreibt er dem Insider zufolge in dem Bericht. Womöglich sei eine höchstrichterliche Klärung nötig.

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