Das Jahr 2019 könnte das Jahr der Teilzeit werden. Denn am 1. Januar tritt das Brückenteilzeitgesetz in Kraft. Und das besagt in simplen Worten: So einfach und risikolos war der Schritt zu weniger Arbeit noch nie.
Ab Januar können Angestellte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern jederzeit zwischen einem und fünf Jahren Teilzeit beantragen – und haben in diesem Zeitraum ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle.