Egal ob Schuldeneinträge, das Gehalt oder Kapitaleinnahmen: In Schweden ist da jedermann ein offenes Buch. Denn die Steuererklärungen jedes Bürgers sind öffentlich einsehbar - und das ist gut so, lautet die mehrheitliche Meinung der Schweden.
Deutschland ist von so einem Schritt noch weit entfernt. Seit dem 6. Januar haben Angestellte dank des Entgelttransparenzgesetzes zwar einen neuen Auskunftsanspruch. Aber der greift längst nicht so weit wie das schwedische Gesetz. Hierzulande kann niemand einfach das Gehalt seiner Kollegen erfragen - vor allem nicht Einzelner. In erster Linie können Arbeitnehmer in Unternehmen mit mindestens 200 Angestellten das mittlere Bruttoentgelt ihrer jeweiligen Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts erfahren. Und auch das nur, wenn es wenigstens sechs Personen betrifft.