Bei WiWo Coach beantworten unsere WiWo Coaches jede Woche Fragen von Leserinnen und Lesern zu den Themen Karriere, Steuern, Altersvorsorge und Immobilien.
Der Alltag fühlt sich wieder ein wenig an wie vor der Coronapandemie. Besuche in Restaurants und Treffen mit mehreren Freunden sind dank niedriger Inzidenzwerte wieder möglich. Bei unserer Leserin plant der Arbeitgeber, in den Präsenzbetrieb zurückzukehren – und zwar weiterhin mit Maske. So geschieht es derzeit in vielen Unternehmen, denn seit dem 1. Juli gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Unsere Leserin ist zweimal geimpft und fragt sich nun, ob ihr Arbeitgeber sie weiterhin dazu verpflichten kann, die Coronaschutzmaßnahmen mitzutragen? Arbeitsrechtler Marcus Iske erläutert die derzeit geltenden Regeln.
Antwort: Arbeitgeber können Arbeitnehmer zu nichts „zwingen“, sie dürfen Arbeitnehmern aber Weisungen erteilen und zwar auch hinsichtlich der Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen.