Rechte der Aktionäre Virtuelle Hauptversammlungen sind beliebt – bloß bei Aktionären nicht
Ein neues Gesetz soll auch nach Corona dauerhaft virtuelle Hauptversammlungen ermöglichen. Für Management und Großaktionäre sind die bequem. Doch Anleger verlören Rechte. Ihre Vertreter laufen Sturm.
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