In einem Mietshaus in Langenhagen bei Hannover sollen auch Normalverdiener einziehen. So will es der Eigentümer, die Wohnungsbaugenossenschaft Wertheim. Bisher dürfen im rot-weißen Klinkerbau nur Mieter mit geringerem Einkommen wohnen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Der rechtliche Vorgänger von Wertheim hatte das Mietshaus in den Neunzigerjahren gekauft. Nach 20 Jahren müssten die Sozialklauseln auslaufen, argumentiert der Eigentümer. Die Stadt Langenhagen will jedoch an den Vorschriften festhalten. Im Februar verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil im Rechtsstreit. Es geht darum, wie lange sich Wertheim nach dem Kauf der Wohnungen an die Sozialklauseln halten muss (V ZR 176/17). In der Verhandlung am BGH im Januar zeichnete sich ab, dass die Richter eine ewige Sozialbindung ablehnen.