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Fondspolicen Weniger Steuern bei schlechter Performance

Kursverluste aus vor 2005 abgeschlossenen Fondspolicen lassen sich steuerlich abziehen, wenn die Versicherung vor Ablauf von zwölf Jahren verkauft wird.

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Kursverluste aus Fondspolicen sind steuerlich abzugsfähig. Quelle: Getty Images

Die klassische Lebensversicherung, die vor allem in Anleihen investiert, ist wegen des Niedrigzinses auf dem Rückzug. Versicherer verkaufen stattdessen mehr Policen, die Sparbeiträge in Investmentfonds anlegen, sogenannte Fondspolicen. Diese Form der Lebensversicherung hat keinen Garantiezins, der Aktienanteil kann bis zu 100 Prozent betragen. Den höheren Renditechancen stehen entsprechende Verlustrisiken gegenüber. Anders als bei Fondssparplänen ist die Auswahl an Fonds im Policenmantel meist beschränkt. Oft haben die Anleger keinen Zugriff auf die besten Portfolios einer Fondsgesellschaft. Wenn die Fonds nicht so laufen, wie die Sparer erwartet haben, bleiben ihnen zwei Möglichkeiten: Entweder sie tauschen die Fonds in der Police aus, oder sie verkaufen die Versicherung.

Für die zweite Variante entschied sich auch ein Anleger, der 1999 eine Fondspolice abgeschlossen hatte. Enttäuscht von der Wertentwicklung verkaufte er die Police bereits 2009 wieder.

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