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Steuererklärung Mehr Zeit für die lästige Pflicht

Zwei Leute machen ihre Steuererklärung Symbolbild Quelle: Getty Images

Dieses Jahr bleiben zwei Monate mehr für die Steuererklärung. Wer sich aber wegen einer erhofften Erstattung beeilt, wird enttäuscht: Vor März legen die Finanzämter nicht los.

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Statt bis Ende Mai bleibt Steuerzahlern dieses Jahr bis Ende Juli Zeit, wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung für 2018 verpflichtet sind. Die Abgabepflicht gilt etwa für alle, die über 410 Euro an Nebeneinkünften, Arbeitslosen- oder Elterngeld im Jahr bezogen haben. Aber auch für Ehepartner, die bei der Steuerklassenwahl den Splittingvorteil nutzen (in den Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor).

Wer sich von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, kann noch entspannter bleiben: Die Frist verschiebt sich in diesem Fall auf Ende Februar 2020. Bisher hatte das Finanzamt sich hier nur bis Ende des Folgejahres geduldet.

Auch wer keine Steuererklärung abgeben muss, etwa weil er als lediger Angestellter nur in Steuerklasse I Einkommen erhalten hat, sollte darüber nachdenken: Schon über 1000 Euro an beruflichen Werbungskosten bieten dann Sparpotenzial. Oft reicht die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für die täglichen Fahrten zur Arbeit, um diese Schwelle zu überschreiten.

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