Steuern und Recht kompakt Kirchensteuer, Abrisskosten, Homeoffice

Muss der Eigentümer auf Anordnung der Behörden eine Immobilie abreißen, weil sie einsturzgefährdet ist, kann er die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dies gelte jedoch nicht, wenn der Eigentümer zuvor die Instandhaltung vernachlässigt habe, urteilte das Finanzgericht Hamburg (Symbolbild). Quelle: imago images

Ob auf Kapitalerträge selbst bei Austritt Kirchensteuer fällig wird, wann Eigentümer Abrisskosten für eine Immobilie nicht kürzen können und ein Expertenrat zum Thema Homeoffice. Die Steuer- und Rechtstipps der Woche.

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