Verkehrsunfall: Anspruch auf Entschädigung auch ohne Gurt
Eine 16-jährige Beifahrerin wurde bei einem Unfall schwer verletzt. Sie ist jetzt schwerbehindert und braucht ständig Betreuung. Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers verwies darauf, dass die junge Frau sich nicht angeschnallt habe, und zahlte nur 30.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Rostock sah die überwiegende Schuld aber beim Fahrer. Die Frau trage nur zu einem Drittel Mitschuld. Damit müsse sie zwei Drittel der noch zu bestimmenden Summe erhalten (5 U 55/17).
Nachbarschaftsstreit: Hahnenkampf im Münchner Nobelviertel
In München-Bogenhausen eskalierte ein Nachbarschaftsstreit: Ein Hausbesitzer hielt im Garten Hennen und einen Hahn. Als der Nachbar ihm dies gerichtlich untersagte, drohte der Hühnerfreund: Sollte der Nachbar die Klage nicht zurückziehen, werde er dessen Haus anzünden. Außerdem forderte er 10.000 Euro. Stattdessen bekam er vom Amtsgericht sieben Monate auf Bewährung. Zudem muss er 3000 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen (824 Ls 256 Js 122450/19).