Onlineshopping: Wie weit die Garantie von Amazon reicht
Eine Kundin hatte über den Onlineversand Amazon bei einem Drittverkäufer einen Kaminofen für 1300 Euro gekauft. Wegen angeblicher Mängel bekam sie den Preis später von Amazon erstattet, dank einer speziellen Garantie. Der Verkäufer forderte sein Geld daraufhin erneut direkt von der Kundin ein. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof. Die Garantie binde den Drittverkäufer nicht. Mittlerweile stelle Amazon dies auch in den Geschäftsbedingungen klar (VIII ZR 18/19).
Firmenwagen: Alter Mercedes hält mit neuem Fiat mit
Sind Privatfahrten im Dienst- oder Firmenwagen nicht ausgeschlossen, fällt dafür Steuer an. Mitunter wird davon abgesehen, wenn privat ein „in Status und Gebrauchswert“ gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht.
Recht einfach: Ruf nach mehr
Ein Sozialhilfebezieher litt an einem erhöhten Fettanteil im Blut. Anfangs bekam er 38 Euro im Monat zusätzlich, um Mehrausgaben für eine angepasste Ernährung abzudecken. Doch dann strich das Amt ihm den Zusatz. Der Mann zog vor Gericht: Der Verzicht auf Fertigprodukte, der Kauf von fettarmem Fleisch und fettarmer Wurst sei mit Zusatzkosten verbunden. Eigentlich brauche er 128 Euro monatlich mehr. Das Bayerische Landessozialgericht biss aber nicht an: Eine gesunde Vollkost sei bei der Erkrankung völlig ausreichend. Und die könne ohne Zusatzkosten eingehalten werden (L 8 SO 128/12).
Massage. Ein Schwerbehinderter wollte ebenfalls, dass seine Sozialhilfe aufgestockt wird. Er habe ein krankhaft erhöhtes Sexualverlangen, könne sich aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen aber kaum selbst Erleichterung verschaffen. Daher müssten ihm je 200 Euro für eine erotische Ganzkörpermassage zugestanden werden, zwei Mal pro Woche. Alles andere sei ein Verstoß gegen die Würde des Menschen. Das Bayerische Landessozialgericht wies auch ihn ab: Bei der Ermittlung der Sozialhilfe-Regelsätze seien die Ausgaben für Prostitution erhoben worden. Dann sei aber entschieden worden, dass diese aus politischen Gründen nicht relevant seien. Auch im konkreten Fall könnten die Massagekosten nicht berücksichtigt werden. Zudem gebe es schon an der angeblich diagnostizierten Hypersexualität Zweifel (L 8 SO 163/17).
Ein älteres Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen fühlte sich nicht standesgemäß behandelt. Sie mussten von Sozialhilfe leben, hatten aber ein bewegtes Berufsleben hinter sich: So habe der Mann als Selbstständiger über zehn Millionen Euro Sozialprodukt erwirtschaftet und unzählige Arbeitsplätze geschaffen. Nur durch Schicksal, Kriminalität und Willkür hätten sie weite Teile ihres Eigentums verloren. Die Sozialhilfe-Regelsätze seien für ein menschenwürdiges Leben unter diesen Umständen viel zu gering. Ihr tatsächlicher Bedarf liege wenigstens bei fast 600 Euro pro Person und Monat. Konkret forderten sie zum Beispiel zwei Fahrräder, zu insgesamt 400 Euro, und 100 Euro im Monat für den Eintritt in ein Erlebnisbad. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen blieb hart: Der Regelbedarf decke anteilig auch die geltend gemachten Ausgaben ab. Es seien bislang keine Anhaltspunkte bei dem Paar erkennbar, die höhere Leistungen rechtfertigten (L 20 SO 44/11).
Der Kommanditist eines Baustoffherstellers fuhr privat einen 15 Jahre alten Mercedes, C-Klasse. Im Betrieb stand ihm ein neuer Fiat-Kompakt-Van zur Verfügung. Das Niedersächsische Finanzgericht fand diese Autos gleichwertig, sodass keine Steuer fällig war (9 K 104/19).