Steuern und Recht kompakt Verlustverrechnung , Veruntreuung, Zielvereinbarung

Anleger können für die Steuer Anlageerträge mit Verlusten aus anderen Geldanlagen verrechnen und so ihre Steuerlast senken. Setzt könnten auch die Beschränkungen für die Anlage in Pleitepapieren und Termingeschäfte gelten. Quelle: dpa

Die Verlustverrechnung muss bei Geldanlagen weiter gefasst werden, Veruntreuung im Job hat Folgen und eine Zielvereinbarung kann greifen, obwohl sie nie konkretisiert wurde. Die Steuer- und Rechtstipps der Woche.

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