Unternehmensstrafrecht Die Täter sollen zahlen, nicht die Aktionäre!
Das geplante Gesetz zum Unternehmensstrafrecht trifft die Falschen – und das auch noch mit der falschen Begründung. Sein Ziel, Straftaten in Unternehmen zu verhindern, ließe sich besser erreichen. Ein Vorschlag.
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?