Unternehmensstrafrecht Die Täter sollen zahlen, nicht die Aktionäre!

Desaster wie im Fall des mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard werden nicht von im Handelsregister eingetragenen Verbänden, sondern von Einzeltätern oder mehreren Personen verursacht. Quelle: REUTERS

Das geplante Gesetz zum Unternehmensstrafrecht trifft die Falschen – und das auch noch mit der falschen Begründung. Sein Ziel, Straftaten in Unternehmen zu verhindern, ließe sich besser erreichen. Ein Vorschlag.

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