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WiWo Coach Welche Ausgaben zählen bei der Steuer als beruflich?

Tobias Gerauer

Unsere Leser streiten mit dem Finanzamt um die Anerkennung von Umzugs- und Renovierungskosten. Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern gibt Rat.

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Bei WiWo Coach beantworten unsere WiWo Coaches jede Woche Fragen von Leserinnen und Lesern zu den Themen Karriere, Steuern, Altersvorsorge und Immobilien. 

Ein beruflich bedingter Umzug kann steuermindern abgesetzt werden. Der Klassiker ist hier der Umzug für den Jobeinstieg, direkt nach dem Studium. Aber auch im späteren Berufsleben kann die steuerliche Anerkennung gelingen, etwa beim Jobwechsel in eine entfernte Stadt. Selbst innerhalb einer Stadt spielt das Finanzamt womöglich mit, wenn sich die Fahrtstrecke zur Arbeit deutlich verringert. Eine Zeitersparnis von einer Stunde am Tag sollte reichen. 

Ist die Arbeit nach dem Umzug fußläufig erreichbar und war es vorher nicht, kann auch ein kleinerer Zeitvorteil ausreichen (Finanzgericht Köln, 3 K 3502/13). Die Renovierung einer selbstgenutzten Immobilie hingegen ist normalerweise Privatsache, schließlich gibt es keinen Zusammenhang zu irgendwelchen Einkünften – anders als bei Vermietern.

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