Seit Jahren wird erbittert gerungen zwischen Krankenkassen-Mitgliedern im Ruhestand und Politikern. Es geht um hohe Kassenbeiträge auf Betriebsrenten. Auf Auszahlungen aus betrieblichen Vorsorgeverträgen zahlen viele den vollen Beitrag (quasi Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl sie schon im Berufsleben bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hatten. Als Rentner schmälert der Abzug dann erneut die Rentenauszahlung fast um ein Fünftel. Die Kassenzahler sind gekniffen.
Aber viele lassen das nicht auf sich beruhen, umtriebig kämpft etwa der Verein der Direktversicherungsgeschädigten gegen den Abzug der Beiträge. Bislang wurde wenig erreicht, auch vor Verwaltungsgerichten sind Kläger häufig gescheitert. Die juristisch und thematisch voll informierten Rentner lassen sich allerdings nicht so leicht abspeisen und machen seit Jahren Druck. Politiker, die sich für das Thema interessiert haben, erkannten ebenfalls die Ungerechtigkeit, nur geändert wurde lange nichts. Jetzt gibt es eine Änderung, die Berlin im Kompromiss zur Grundrente versteckt hat.