
Die Lebensversicherung heißt so, weil mit ihr Versicherer und ihre Verkäufer überleben. Und wenn es ihnen mal nicht so gut geht, dann hilft Wehklagen über die niedrigen Zinsen – und schon hilft der Gesetzgeber: Nach 2012 und 2015 soll 2017 erneut der Höchstrechnungszins sinken, besser als Garantiezins bekannt. Künftig soll es laut Plänen des Bundesfinanzministeriums auf Neuverträge bei Lebens- und Rentenversicherungen nur noch 0,9 Prozent statt derzeit 1,25 Prozent geben. Die Absenkung beträfe auch viele Riester-Verträge und Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Grübeln Sie jetzt nicht darüber, dass bei Ihrer Bank Negativzinsen im Gespräch sind oder sich ein Sparplan auch nicht besser verzinst.