Wegen der Niedrigzinsen werfen viele Lebens- und Rentenversicherungen weniger ab als erhofft. Einige Versicherte wollen aussteigen – und haben mehrere Optionen. Meist können sie kündigen und den Rückkaufswert kassieren. Der kann vor allem in den ersten Jahren deutlich unter der eingezahlten Summe liegen.
Bei steuerlich geförderten Rürup-Verträgen (Basisrente) ist eine Kündigung nicht möglich. Hier können Versicherte ihr Geld nur als Rente erhalten. Vorsicht ist bei der Kündigung geboten, wenn Verträge einen unverzichtbaren Risikoschutz vorsehen, etwa bei Berufsunfähigkeit. Oft können Versichere diesen Jahre nach dem Abschluss wegen Vorerkrankungen nicht mehr zu bezahlbaren Beiträgen bekommen. Auch die früher deutlich höheren Garantiezinsen von bis zu vier Prozent auf die um Kosten geminderten Beiträge können bei klassischen Lebensversicherungen mit Garantiezins gegen eine Kündigung sprechen.