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Geldwäsche-Reformpläne Barzahler sind keine Verbrecher

Quelle: dpa

Die EU-Kommission fordert eine einheitliche Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld – und unterstellt Barzahlern damit indirekt Unredlichkeit. Ein Kommentar.

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Dem Bargeld geht es an den Kragen – mal wieder. Die EU-Kommission schlägt vor, in allen Mitgliedsländern eine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen einzuführen. Angedacht ist ein Limit von 10.000 Euro.

Es soll so verhindert werden, dass Gelder aus dunklen Kanälen in den regulären Wirtschaftskreislauf fließen, Terrorismusfinanzierung werde erschwert, ebenso Schwarzarbeit. Einen wissenschaftlich fundierten Beleg aber, dass mit Obergrenzen Geldwäsche eingedämmt werde, gebe es nicht, sagt Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann.

Nur zur Erinnerung: Der Cum-ex-Steuerbetrug lief bargeldlos ab, ebenso die Betrügereien bei Wirecard. Klar, mit einer Obergrenze von 10.000 Euro hätte kaum ein Bürger ein praktisches Problem. Schon heute sind Händler hierzulande verpflichtet, bei größeren Beträgen die Identität des Käufers festzustellen, bei Goldkäufen bereits ab 2000 Euro.

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