Holger Neubert hat gegen seine eigenen Leute gewonnen. Man könnte auch sagen: Dank ihm hat die Zukunft über die Tradition gesiegt. Neubert gehört die Bodfeld-Apotheke in Elbingerode im Harz, er verkauft Medikamente ganz klassisch in der Filiale, aber eben auch online über seine Webseite und sogar über Amazon.
Einem Kollegen aus Bayern war das zu viel Innovation, er brachte Neubert vor Gericht. Der Vorwurf: Es sei unlauterer Wettbewerb, Amazon als eine Art erweiterte Ladentheke zu nutzen. Das Landgericht Magdeburg sah das anders: „Wenn grundsätzlich ‚Internetapotheken‘ erlaubt sind, dann darf ein Apotheker auch als Vertriebsweg den über eine Handelsplattform – wie amazon.de – wählen“, urteilten die Richter.
Der Apotheker aus dem Harz hat nun die juristische Bestätigung, dass nichts dagegen spricht, wenn Patienten in Deutschland vom Internet profitieren.