Arzttermine
Einige Arztpraxen bieten Selbstzahlersprechstunden an. Kassenpatienten kommen so zwar oft schneller zu einem Termin bei einem begehrten Spezialisten. Sie müssen allerdings das privatärztlich abgerechnete Honorar aus eigener Tasche zahlen.
Wer einen Termin versäumt, muss nicht immer zahlen. Privatpatienten, die etwa einen vereinbarten OP-Termin absagen, dürfen nicht automatisch mit einer Stornogebühr belastet werden. Klauseln, nach denen die Patienten feste Beträge innerhalb bestimmter Absagefristen zu zahlen haben, sind meist unwirksam. Ärzte müssen im Einzelfall den Verdienstausfall nachweisen.