Nebenkosten BGH lockert Anforderungen an Vermieter

Wenn es um die Nebenkosten geht, wird es für viele Mieter ernst. Am liebsten soll jeder Posten en Detail in der Abrechnung auftauchen. Doch nun kommt der Bundesgerichtshof Vermietern in bestimmten Fällen entgegen.

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Teilen sich mehrere Häuser in einer Wohnanlage beispielsweise den gleichen Müllplatz, muss der Vermieter diese Nebenkosten nicht für jedes Haus einzeln ausweisen. Quelle: Imago

Karlsruhe Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Damit ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte.

In dem Fall teilen sich mehrere Gebäude einer Wohnanlage in Bochum einen Müllplatz und zwei Heizstationen. Bei der Abrechnung hatte der Eigentümer die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die Gebäude verteilt und dann auf die einzelnen Mieter umgelegt, diesen Schritt aber nicht nachvollziehbar gemacht. Im Streit um eine Nachzahlung hatten Amts- und Landgericht zugunsten des Mieters entschieden, weil die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sei. Nun muss der Fall noch einmal verhandelt werden (Az. VIII ZR 93/15).

Zur Begründung heißt es in dem bereits am 20. Januar verkündeten Urteil, dass der zuständige Senat in den vergangenen Jahren in anderen Entscheidungen mehrfach betont habe, dass an die Nebenkostenabrechnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. So solle sich nicht nur der Aufwand für den Vermieter in Grenzen halten. Auch der Mieter habe ein Interesse daran, dass die Abrechnung übersichtlich bleibe und nicht zu viele Details enthalte.

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