Neue Auflagen der SEC Deutsche Bank Compliance-Fehltritte werden für den Vorstandsvorsitzenden persönlich

Neue Auflagen der US-Börsenaufsicht könnten Christian Sewing für künftige Fehltritte der Deutschen Bank haftbar machen. Ein neues Risiko für Bankenführungskräfte.

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Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank muss nun jährlich bescheinigen, dass sich die Deutsche Bank an eine kürzlich geschlossene Vergleichsvereinbarung hält. Quelle: Reuters

Die aufsichtsrechtlichen Probleme der Deutschen Bank AG sind für den Vorstandsvorsitzenden Christian Sewing nun zu einer persönlichen Sache geworden.

Der 50-jährige Bankier muss nun jährlich bescheinigen, dass das deutsche Kreditinstitut eine kürzlich geschlossene Vergleichsvereinbarung einhält, in der die US-Behörden das Geldinstitut wegen Verstößen gegen die Regeln für die Meldung von Swaps mit einer Geldstrafe belegt haben. Die ungewöhnliche Anforderung, die Sewing für künftige Fehltritte der Bank haftbar machen könnte, folgt auf jahrelange Compliance-Versäumnisse, die die Deutsche Bank ins Visier der Aufsichtsbehörden in Washington gebracht haben. Viele passierten vor seiner Amtszeit als CEO.

Diese Auflage, die letzte Woche von der US-Börsenaufsicht SEC verhängt wurde, stellt ein neues Risiko für Bankenführungskräfte dar, deren Unternehmen gegen die Regeln verstoßen - ein seit langem bestehendes Ziel von Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgern. Solche Anforderungen der Aufsichtsbehörden könnten häufiger werden, sollte der Präsidentschaftskandidat der Demokraten, Joe Biden, ins Weiße Haus einziehen und neue Vollstreckungsbeamte bei den Bundesbehörden einsetzen, die die Wall Street überwachen.

„Es ist nicht etwas, das normalerweise Teil eines Standard-Vergleichpakets ist“, sagte Stephen Crimmins, ein ehemaliger SEC-Vollstreckungsanwalt, der jetzt Partner bei Murphy & McGonigle ist.

In einer Erklärung sagte die Deutsche Bank, die Zustimmung des Unternehmens zur SEC-Vergleichsvereinbarung zeige, dass die Bank sich zur Einhaltung und Zusammenarbeit mit den US-Aufsichtsbehörden verpflichtet habe. Eine SEC-Sprecherin lehnte eine Stellungnahme ab.

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