Neue Rechtslage Bundeskartellamt weitet Verfahren gegen Facebook aus

Die Kartellwächter greifen neue Regelungen aus dem Wettbewerbsrecht auf und weiten ihr Verfahren gegen das soziale Netzwerk aus. Was dahinter steckt.

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Das Kartellamt untersucht nun, ob Facebook eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ zukommt. Quelle: Reuters

Das Bundeskartellamt weitet sein Verfahren gegen den US-Internetriesen Facebook aus. Die Bonner Kartellwächter greifen dazu auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurück, die ihre Rolle stärken sollen.

„Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen“, hatte Kartellamtschef Andreas Mundt gesagt. Facebook zeigte sich dagegen zuversichtlich, die Bedenken ausräumen zu können.

Doch nun hat das Kartellamt vom Gesetzgeber neue Instrumente in die Hand bekommen – denn am 19. Januar traten Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft . Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.

Das Kartellamt untersucht nun, ob Facebook eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ zukommt. „Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht“, sagte Kartellamtschef Mundt.

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