Oberlandesgericht Lockdown als Versicherungsfall – OLG gibt Heidelberger Hotel recht

Im Fall eines Heidelberger Hotels muss der Versicherer für die Schließung während des Lockdowns zahlen. Der Corona-Ausschluss war bei dem Versicherer nicht erkennbar.

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Laut dem Oberlandesgericht ist entscheidend, ob die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Krankheiten ausreichend klar und verständlich geregelt ist. Quelle: dpa

Wegen Schließung in der Corona-Zeit kann ein Heidelberger Hotel von seiner Versicherung Geld beanspruchen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Ein Versicherer wollte nicht zahlen, weil die Betriebsschließungsversicherung aus seiner Sicht die pandemiebedingte Schließung nicht umfasste. Nach Ansicht des OLG kann eine solche Versicherung aber auch wegen des Lockdowns gelten. Entscheidend sei, ob die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Krankheiten ausreichend klar und verständlich geregelt ist.

Im Heidelberger Fall (Az.: 12 U 4/21) muss der Versicherer nun 60.000 Euro zahlen, weil ein Corona-Ausschluss nicht erkennbar gewesen sei. Das OLG stellte klar, dass der Versicherungsschutz sich nicht auf behördliche Einzelfallanordnungen für Infektionen im Betrieb beschränke, sondern auch den Lockdown durch Verordnung der Landesregierung umfasse. Es ließ die Revision zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

Eine Hotel- und Gaststättenanlage in Hessen (Aktenzeichen 12 U 11/21) unterlag dagegen vor dem OLG: Aus der Betriebsschließungsversicherung dort ging eindeutig hervor, dass der Pandemie-Fall nicht versichert ist. Das OLG bestätigte ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Eine Revision ließ es in dem Fall nicht zu.

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