Öl- und Gaskonzern Klimaschutz: Umwelthilfe verklagt auch Wintershall Dea

Der Öl- und Gaskonzern soll mit der Klage gezwungen werden, die Förderung zu verringern. Ab 2026 Soll Wintershall keine neuen Öl- oder Gasfelder mehr eröffnen dürfen.

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Der Konzern wird von der Deutschen Umwelthilfe verklagt. Quelle: dpa

Die Deutsche Umwelthilfe hat nach Autokonzernen nun auch eine „Klimaklage“ gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea eingereicht. Damit soll der Konzern gezwungen werden, die Gas- und Ölförderung zu verringern, wie aus der Klageschrift hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Wintershall soll ab 2026 keine neuen Öl- oder Gasfelder mehr eröffnen dürfen oder sich daran beteiligen. Die Klage wurde laut Umwelthilfe beim zuständigen Landgericht in Kassel eingereicht.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, kritisierte, Wintershall feuere mit jährlichen Treibhausgas-Emissionen von rund 80 Millionen Tonnen die Klimakrise an. Es seien verbindliche Reduzierungspfade nötig, mit denen die Klimaziele von Paris eingehalten werden könnten. Der Konzern betreibe nicht nur Öl- und Gasprojekte weltweit, sondern sei auch an der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 beteiligt.

Vor der Einreichung der Klage hatte die Umwelthilfe nach eigenen Angaben dem Konzern eine Frist gesetzt. Innerhalb derer sollte sich Wintershall zur Einhaltung eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets verpflichten und spätestens ab 2026 keine neue Öl- oder Gasförderung mehr beginnen. Das Unternehmen habe dies abgelehnt.

Wintershall hatte sich bereits gegen juristischen Druck der Umwelthilfe gewehrt. Das Unternehmen unterstütze die CO2-Emissionsziele der EU, teilte die Firma vor zwei Wochen mit. „Mit unserem Erdgas leisten wir einen Beitrag zu mehr Klimaschutz, indem wir die Verstromung von Kohle durch klimaschonenderes Erdgas ersetzen und die Herstellung von Wasserstoff aus Erdgas ermöglichen“, hatte Konzernchef Mario Mehren erklärt.

Die Umwelthilfe hatte vor zwei Wochen bereits die BMW und Mercedes-Benz verklagt. Damit soll ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 erreicht werden.

Die Umwelthilfe sieht das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr als Grundlage für die Klagen. Das Urteil besagt im Kern, dass auf dem Weg zum Ziel der Treibhausgasneutralität einschneidende Schritte zur Senkung von Emissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürfen.

Mehr: Umweltverbände drohen den Autokonzernen mit Klagen, wenn der CO2-Ausstoß nicht gesenkt wird. Die Autoindustrie will sich mit allen Mitteln verteidigen.

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