Parler-App Twitter-Alternative Parler scheitert mit Klage gegen Amazon

Amazon hatte Parler gesperrt, weil es keine ausreichenden Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Inhalten biete. Quelle: dpa

Das Gericht lehnte die Forderung von Parler ab, Amazon dazu zu zwingen, die Sperre gegen sich aufzuheben. Die Plattform hatte behauptet Amazon und Twitter hätten sich abgesprochen. Warum die Richterin das anders sah.

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Die bei Anhängern von Ex-Präsident Donald Trump beliebte Twitter-Alternative Parler ist mit einer Klage gegen die Sperrung ihrer Plattform auf den Servern von Amazon gescheitert. Die Bezirksrichterin in Seattle, Barbara Rothstein, lehnte am Donnerstag die Forderung von Parler ab, Amazon zur Öffnung seiner IT-Infrastruktur zu zwingen. Sie begründete dies damit, dass es unwahrscheinlich sei, dass Parler Amazon einen Vertragsbruch nachweisen könne. Dies gelte auch für den Vorwurf, gegen Kartellrecht verstoßen zu haben.

Amazons Cloud-Tochter AWS war der technische Dienstleister von Parler, kündigte den Vertrag aber nach der Attacke der Anhänger von Präsident Donald Trump auf das Kapitol. Parler ging daraufhin vom Netz und hat den Dienst immer noch nicht wiederhergestellt.

Mit anderen Anbietern brachte Parler inzwischen zumindest seine Webseite online. Amazon begründete den Rauswurf damit, dass bei Parler Aufrufe zur Gewalt auch nach Hinweisen auf der Plattform geblieben seien und die Plattform zudem keine ausreichenden Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Inhalten. Amazon nannte als Beispiel Beiträge wie „Nur ein toter Demokrat ist ein guter Demokrat. Kill'em all.“



Parler behauptete in der Klage, Amazon habe sich mit dem Konkurrenten Twitter abgesprochen und damit Wettbewerbsrecht verletzt. Zudem habe Amazon mit der schnellen Kündigung Vertragsbedingungen verletzt. Die Richterin kam jedoch zu dem Schluss, dass Parler keine überzeugenden Argumente vorlegen konnte, die eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würden. So habe es keine Beweise für eine Absprache zwischen Amazon und Twitter gegeben – und Parler habe selbst gegen den Vertrag mit Amazon verstoßen, weil Gewaltaufrufe online geblieben seien.

Für eine einstweilige Verfügung muss ein Kläger in den USA unter anderem zeigen, dass er Aussichten auf einen Erfolg in der Sache habe, ihm ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könne und eine solche Entscheidung im öffentlichen Interesse sei. Die Richterin räumte ein, dass Parler durch Amazons Vorgehen das Aus drohe – das allein reiche aber nicht für eine einstweilige Verfügung aus.

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Die Richterin wies die Vorstellung zurück, es diene dem öffentlichen Interesse, wenn Amazon die „beleidigenden, Gewalt fördernden Inhalte verbreiten muss, die in diesem Fall in Frage stehen, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Unruhen beim Kapitol“. Der Zwischenfall seine „eine tragische Erinnerung daran, dass aufrührerische Rhetorik (...) einen gesetzeskonformen Protest in einen gewalttätigen Aufstand verwandeln kann“.

Mehr zu dem Thema: Nachdem Twitter @realDonaldTrump gesperrt hat, dürfte Donald Trump sich eine Alternative suchen, womöglich Parler. Was es mit dem Netzwerk auf sich hat – und welche Superreichen es finanzieren.

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