Kanzlerin kündigt Beratungen in Koalition an Merkel: Camerons Kindergeldreform könnte auch in Deutschland kommen

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Kanzlerin Angela Merkel spricht beim EU-Gipfel. Quelle: AFP

Brüssel Die von Großbritannien durchgesetzte Absenkung des Kindergelds für Eltern aus anderen EU-Staaten könnte auch in Deutschland kommen. Die Möglichkeit, die Zahlungen nach dem Lebensstandard des Aufenthaltslandes der Kinder zu richten, werde für alle EU-Staaten gelten, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Nacht zum Samstag nach dem Durchbruch in den Reformverhandlungen mit dem britischen Premier David Cameron.

"So wie die Dinge laufen, werden wir das jetzt in der Koalition überlegen", sagte Merkel. "Aber ich kann kann mir sehr gut vorstellen, dass wir das auch umsetzen in Deutschland." Die Kanzlerin verwies dabei darauf, dass Deutschland "im Vergleich der 28 Mitgliedstaaten ein relativ hohes Kindergeld" zahle.

Über die Frage der sogenannten Indexierung - also die Anpassung an den Lebensstandard in dem Aufenthaltsland der Kinder - sei "sehr lange" verhandelt worden, sagte Merkel. Aus ihrer Sicht sei nun eine Lösung gefunden worden, die "sehr fair" sei. Bis 2020 gilt die Regelung demnach zunächst nur für Arbeitnehmer, die neu in ein anderes EU-Land kommen. Danach werde sie auch auf diejenigen EU-Ausländer ausgedehnt, die sich bereits im Lande befänden.

Andererseits kommt die von Großbritannien gleichfalls durchgesetzte Streichung von anderen Sozialleistungen wie Lohnaufstockungen für ausländische EU-Arbeitnehmer "für Deutschland nicht in Frage", sagte Merkel weiter. Denn Deutschland habe bei der Osterweiterung der EU schon die damals möglichen Übergangsfristen "sehr weitgehend ausgenutzt".

Die Vereinbarung mit Großbritannien sieht vor, dass Sozialleistungen für EU-Einwanderer jeweils "für eine Gesamtzeit von bis zu vier Jahren ab Arbeitsaufnahme" beschränkt werden können. Die Abschläge müssen darüber hinaus "abgestuft" sein - also Zahlungen schrittweise erhöht werden.

Damit dieser "Schutzmechanismus" aktiviert werden kann, muss in dem betreffenden Land eine Zuwanderung von Arbeitsmigranten "von außergewöhnlichem Ausmaß" vorliegen. Die Höchstdauer, in der dieser zur Anwendung kommen darf, liebt bei sieben Jahren. Da nur steuerfinanzierte Sozialleistungen eingeschränkt werden können, gilt die Regelung als maßgeschneidert für Großbritannien, wo dies der Fall ist.

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