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Abkommen mit Kanada Testlauf für das TTIP

Während die Verhandlungen zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen noch laufen, hat die EU-Kommission ein ähnliches Abkommen mit Kanada auf den Weg gebracht.

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In Deutschland gibt es große Bedenken gegenüber dem Freihandelsabkommen der EU mit den USA. Mit Kanada ist man deutlich weiter. Schon 2015 könnten so gut wie alle Zolltarifpositionen fallen. Quelle: dpa

Die politische Einigung über das Comprehensive and Economic Trade Agreement (Ceta) steht seit dem 18. Oktober vergangenen Jahres. Jetzt werden noch die Einzelheiten diskutiert, schon Ende 2015 könnten 99 Prozent aller Zolltarifpositionen zwischen der EU und Kanada fallen. Ebenso wie bei TTIP soll zudem der Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen beiderseits des Atlantiks erleichtert werden. Gleichzeitig werden nach dem Willen der Verhandlungsführer die Standards zum geistigen Eigentum angepasst und der in Europa geschätzte Schutz von Herkunftsangaben – etwa für Champagner oder Parma-Schinken – anerkannt. Zudem soll der Dienstleistungsverkehr liberalisiert und die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen festgeschrieben werden. Der Handel soll dank Ceta noch besser laufen. 2013 betrugen die Exporte der EU nach Kanada 31 Milliarden Euro, die Importe von dort lagen bei 27 Milliarden Euro.

Womit kanadische Firmen glänzen

Die Chancen für deutsche Unternehmen sieht Mark Heinzel, Referatsleiter Nord- und Lateinamerika beim DIHK, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und des Maschinenbaus. Aber auch die Firmen aus dem Partnerland werden nicht zu kurz kommen, sagt er: „Insbesondere im Bergbausektor und im Bereich Rohstoff und Energie sind kanadische Firmen weltweit aufgestellt.“

Über diese Themen streiten sich Europa und die USA
Ein Fracht-Container wird in eine Airbus-Maschine gleaden Quelle: AP
NSA-AbhörskandalWegen der Bespitzelung von europäischen Politikern durch den US-Geheimdienst NSA will Frankreich - ohnehin schwierigster Partner bei den Verhandlungen um die Freihandelszone - die Gespräche vorerst auf Eis legen. Den Franzosen schwebt eine mindestens zweiwöchige Verhandlungspause vor, um alle Informationen, die bislang vorliegen, auszuwerten. Der französische Präsident François Hollande forderte ein sofortiges Ende des Lauschangriffs. „Wir können ein solches Verhalten nicht hinnehmen“, sagte er. Weitere Gespräche will er erst führen, wenn die USA garantiere, die Bespitzelungen einzustellen. "Wir wissen, dass es Systeme gibt, die kontrollieren müssen, unter anderem im Kampf gegen den Terrorismus. Aber ich denke nicht, dass dieses Risiko in unseren Botschaften oder der Europäischen Union besteht", so Hollande. Quelle: dpa
Tim Cook spricht auf einer Pressekonferenz Quelle: REUTERS
Ein chinesischer June begrüßt ein landendes Flugzeug Quelle: REUTERS
US Soldaten Quelle: REUTERS
US-Dollar-Scheine werden gezählt Quelle: REUTERS
Iraner feiern auf der Straße nachdem sich das Fußball-Team für die WM qualifiziert hat Quelle: AP

Die Details werden wie bei TTIP unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Deutsche Parlamentarier beklagen, keinen Einblick in die Vorgänge zu haben. Selbst die europäischen Volksvertreter müssen während dieser Phase lediglich über den Stand der Verhandlungen unterrichtet werden. Erst wenn das Abkommen fertiggestellt ist, werden sie um Zustimmung gebeten. Ob auch die nationalen Parlamente ratifizieren müssen, prüft derzeit EU-Handelskommissar Karel De Gucht noch.

Schutz vor Enteignungen

Besonderer Streitpunkt ist wie bei TTIP der Investitionsschutz: Unternehmen könnten Staaten vor Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen, wenn sie ihre durch das Handelsabkommen geschaffenen Rechte beeinträchtigt sähen. Die Idee ist nicht neu – in Entwicklungsländern werden so Unternehmen vor politischen Risiken geschützt. Auch Ceta sieht den Schutz vor direkten und indirekten Enteignungen vor. Was genau darunter zu verstehen ist, ist noch unklar.

Aufsehen erregt hatte hierzulande die Klage des Stromversorgers Vattenfall bei einem internationalen Schiedsgericht. Die Bundesrepublik soll das Unternehmen wegen der Energiewende entschädigen. Kritiker befürchten durch Ceta eine Flut ähnlicher Fälle. Pikant dabei: Nicht nur kanadische Unternehmen, auch US-amerikanische Firmen mit Sitz in Kanada hätten dann ein Klagerecht. Auch deshalb gilt Ceta als Testlauf für das Freihandelsabkommen mit den USA. Das deutsche Wirtschaftsministerium setzte sich zumindest bei TTIP zuletzt nicht mehr für Investitionsschutzklauseln ein.

Mark Heinzel vom DIHK beunruhigt das nicht: „Ich habe Vertrauen in den Rechtsstaat Kanada, dort ist ein Investitionsschutzabkommen nicht zwingend notwendig.“ Den Vorteil des Abkommens definiert er so: „Die Hauptbedeutung ist, dass wir gemeinsam Normen und Standards setzen und dadurch mit unserer Spitzentechnologie auf lange Zeit strategische Positionen besetzen können.“

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