
Die politische Einigung über das Comprehensive and Economic Trade Agreement (Ceta) steht seit dem 18. Oktober vergangenen Jahres. Jetzt werden noch die Einzelheiten diskutiert, schon Ende 2015 könnten 99 Prozent aller Zolltarifpositionen zwischen der EU und Kanada fallen. Ebenso wie bei TTIP soll zudem der Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen beiderseits des Atlantiks erleichtert werden. Gleichzeitig werden nach dem Willen der Verhandlungsführer die Standards zum geistigen Eigentum angepasst und der in Europa geschätzte Schutz von Herkunftsangaben – etwa für Champagner oder Parma-Schinken – anerkannt. Zudem soll der Dienstleistungsverkehr liberalisiert und die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen festgeschrieben werden. Der Handel soll dank Ceta noch besser laufen. 2013 betrugen die Exporte der EU nach Kanada 31 Milliarden Euro, die Importe von dort lagen bei 27 Milliarden Euro.
Womit kanadische Firmen glänzen
Die Chancen für deutsche Unternehmen sieht Mark Heinzel, Referatsleiter Nord- und Lateinamerika beim DIHK, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und des Maschinenbaus. Aber auch die Firmen aus dem Partnerland werden nicht zu kurz kommen, sagt er: „Insbesondere im Bergbausektor und im Bereich Rohstoff und Energie sind kanadische Firmen weltweit aufgestellt.“





Die Details werden wie bei TTIP unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Deutsche Parlamentarier beklagen, keinen Einblick in die Vorgänge zu haben. Selbst die europäischen Volksvertreter müssen während dieser Phase lediglich über den Stand der Verhandlungen unterrichtet werden. Erst wenn das Abkommen fertiggestellt ist, werden sie um Zustimmung gebeten. Ob auch die nationalen Parlamente ratifizieren müssen, prüft derzeit EU-Handelskommissar Karel De Gucht noch.
Schutz vor Enteignungen
Besonderer Streitpunkt ist wie bei TTIP der Investitionsschutz: Unternehmen könnten Staaten vor Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen, wenn sie ihre durch das Handelsabkommen geschaffenen Rechte beeinträchtigt sähen. Die Idee ist nicht neu – in Entwicklungsländern werden so Unternehmen vor politischen Risiken geschützt. Auch Ceta sieht den Schutz vor direkten und indirekten Enteignungen vor. Was genau darunter zu verstehen ist, ist noch unklar.
Aufsehen erregt hatte hierzulande die Klage des Stromversorgers Vattenfall bei einem internationalen Schiedsgericht. Die Bundesrepublik soll das Unternehmen wegen der Energiewende entschädigen. Kritiker befürchten durch Ceta eine Flut ähnlicher Fälle. Pikant dabei: Nicht nur kanadische Unternehmen, auch US-amerikanische Firmen mit Sitz in Kanada hätten dann ein Klagerecht. Auch deshalb gilt Ceta als Testlauf für das Freihandelsabkommen mit den USA. Das deutsche Wirtschaftsministerium setzte sich zumindest bei TTIP zuletzt nicht mehr für Investitionsschutzklauseln ein.
Mark Heinzel vom DIHK beunruhigt das nicht: „Ich habe Vertrauen in den Rechtsstaat Kanada, dort ist ein Investitionsschutzabkommen nicht zwingend notwendig.“ Den Vorteil des Abkommens definiert er so: „Die Hauptbedeutung ist, dass wir gemeinsam Normen und Standards setzen und dadurch mit unserer Spitzentechnologie auf lange Zeit strategische Positionen besetzen können.“