Abschiebung von Flüchtlingen Israel will sich an Völkerrecht halten

Bei den Abschiebeplänen für bis zu 40.000 afrikanische Flüchtlinge will sich Israel an das Völkerrecht halten. Das bestätigte Ministerpräsident Netanjahu. In Israel hatte sich zuletzt Widerstand gegen die Pläne formiert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der israelische Ministerpräsident bestätigte, dass sich sein Land an das Völkerrecht halten werde. Quelle: dpa

Tel Aviv/Davos Israel will sich bei den umstrittenen Abschiebeplänen für bis zu 40.000 afrikanische Flüchtlinge an das Völkerrecht halten. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu habe Ruandas Präsident Paul Kagame zugestimmt, dass es nur ein Verfahren geben werde, „das internationalem Recht voll genügt“, teilte Netanjahus Büro in der Nacht zum Donnerstag mit.

Zuvor hatte Olivier Nduhungirehe, Staatsminister im ruandischen Außenministerium, auf Twitter erklärt: „Ruanda wird niemals einen afrikanischen Migranten aufnehmen, der gegen seinen Willen deportiert wird.“ Israel betrachtet die vor allem aus Eritrea und dem Sudan stammenden Flüchtlinge als illegale Einwanderer. Asylanträgen wird nur in extrem seltenen Fällen stattgegeben.

Israel droht den Flüchtlingen mit Gefängnis, sollten sie nicht bis Ende März freiwillig ausreisen. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte bereits im November angekündigt, die Flüchtlinge in Drittländer abzuschieben. Nach Medienberichten handelt es sich um eine Vereinbarung mit Ruanda und Uganda.

In Israel hatte sich zuletzt deutlich Widerstand gegen die Abschiebepläne formiert. Vergangene Woche hatten insgesamt 35 israelische Schriftsteller die Regierung aufgefordert, die Pläne aufzugeben, darunter namhafte Autoren wie Amos Oz, David Grossman und Zeruya Shalev.

Bis zum Bau eines Zaunes an der Grenze zu Ägypten sind nach Angaben von Netanjahu rund 60.000 Flüchtlinge aus Afrika nach Israel gekommen. 20.000 seien bereits abgeschoben worden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%