Affäre um Pornodarstellerin Antrag von Daniels' Anwalt abgelehnt - Trump muss nicht unter Eid aussagen

Der Antrag zielte auf Trump und seinen Anwalt ab. Ein Gericht lehnte den aber ab. Das verschafft dem Präsidenten zumindest eine Atempause.

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New York US-Präsident Donald Trump muss in der Affäre um die Pornodarstellerin Stormy Daniels vorerst nicht unter Eid aussagen. Dies entschied ein Bundesrichter in Los Angeles am Donnerstag - und wies damit einen Antrag von Daniels' Anwalt Michael Avenatti vom Vortag ab. Dieser wollte erreichen, dass neben Trump auch dessen Anwalt Michael Cohen unter Eid über eine Zahlung von 130.000 Dollar an seine Mandantin aussagen sollen.

Das Geld soll Daniels im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2016 dafür erhalten haben, über eine angebliche Affäre mit Trump im Jahre 2006 Stillschweigen zu bewahren. Nun strebt die Pornodarstellerin mit dem bürgerlichen Namen Stephanie Clifford eine Auflösung der Vereinbarung an, damit sie ihre Geschichte erzählen kann. Sie argumentiert, dass der Deal nichtig sei, weil er nur von ihr und Cohen unterschrieben worden sei, jedoch nicht von Trump.

Daniels gibt an, 2006 einmal mit dem späteren Präsidenten intim gewesen zu sein. Trump war damals schon knapp ein Jahr mit seiner Ehefrau Melania verheiratet, 2006 kam ihr gemeinsamer Sohn Barron zur Welt. Das Weiße Haus bestreitet, dass Trump eine Affäre mit Daniels hatte.

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