Airline-Pleiten EU lässt Flugpassagiere hängen

Wer seinen Flug bei einer Airline bucht, ist bei einer Pleite schutzlos. Das spüren viele Air-Berlin-Kunden. Die Bundesregierung will das ändern, doch in Brüssel liegen Verhandlungen über bessere Fluggastrechte auf Eis.

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Wer ein Ticket bei Air Berlin gebucht hat, kann nicht sicher sein, dass er damit auch wie geplant fliegen kann. Quelle: Reuters

Berlin Bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin könnte am heutigen Donnerstag eine Vorentscheidung über den Verkauf an Investoren fallen. Die drei Gläubigerausschüsse des Dachkonzerns, der deutschen Gesellschaft und der Techniksparte sollen nach Informationen aus Branchenkreisen zu entsprechenden Beratungen zusammenkommen. Am vergangenen Freitag war die Bieterfrist abgelaufen.

Die ungewisse Zukunft der Airline ist eine große Belastung  für viele Mitarbeiter, aber auch für etliche Kunden. Ende 2016 hatte Air Berlin 8.481 Mitarbeiter und meldete insgesamt 28,9 Millionen Passagiere. Kurzfristig bestand im Sommer das Risiko, dass Urlauber an ihren Ferienorten festgesessen hätten, wenn der Flugbetrieb hätte eingestellt werden müssen. Doch die Bundesregierung kam zur Hilfe und gewährte Air Berlin einen Übergangskredit von 150 Millionen Euro. Gut für die Fluggesellschaft und die Urlauber. Doch diverse andere Schwierigkeiten, mit denen sich Fluggäste konfrontiert sehen, sind damit nicht gelöst.

Ein Problem ist, dass bislang Fluglinien nicht verpflichtet sind, den Reisepreis gegen eine mögliche Pleite abzusichern. Wird infolge einer Insolvenz der Flugbetrieb eingestellt, bekommen Passagiere ihr Geld für bereits gebuchte Tickets aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zurück. Viele Air-Berlin-Kunden fragen sich jetzt schon, ob gebuchte Flüge wirklich stattfinden – und was passiert, wenn sie ausfallen sollten. „Wer ein Ticket bei Air Berlin gebucht hat, kann nicht sicher sein, dass er damit auch wie geplant fliegen kann“, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Denn ob die Käufer, die die Strecken von Air Berlin übernehmen, auch deren Tickets akzeptieren, sei eher fraglich.

Überdies muss man unterscheiden zwischen Tickets, die vor und nach dem Insolvenzantrag am 15. August ausgestellt wurden. Ansprüche aus der Zeit davor sind laut Air Berlin „nicht erstattbar“. Bei Verspätungen oder Streichungen gibt es auch keine Entschädigung. Betroffene Kunden können solche Forderungen im laufenden Insolvenzverfahren anmelden.

Ein höchst unbefriedigender Zustand, befand kürzlich Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Im Handelsblatt plädierte er für eine europaweite Pflicht der Airlines zur Insolvenzabsicherung zum Schutz der Kunden einzuführen. Das Ganze hat jedoch einen Haken. Maas kann alleine in der Frage nicht viel bewegen. Wenn sich etwas ändern soll, müsste die EU-Fluggastrechterichtlinie entsprechend angepasst werden. Doch die Verhandlungen über eine Novellierung liegen quasi auf Eis.

Seit zwei Jahren seien die Verhandlungen im EU-Verkehrsministerrat nicht fortgeführt worden. „Ob und wann die Verhandlungen im Rat fortgesetzt werden, obliegt der jeweiligen Präsidentschaft“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagfraktion. Die Antwort liegt dem Handelsblatt vor. Dabei hatte die EU-Kommission schon 2013 einen Vorschlag für die Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung vorgelegt. Ein Jahr späten legte das EU-Parlament eine Stellungnahme dazu vor.

Darin wird explizit vorgeschlagen, den Fluggesellschaften die Pflicht zum Abschluss einer Insolvenzversicherung aufzuerlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass Fluggäste die Kosten ihrer Flugscheine erstattet bekommen und dass festsitzende Fluggäste zu ihrem Zielflughafen befördert werden. Doch schon damals meldete die Kommission Bedenken an. Bemängelt wurde, dass eine derart „systematische Auflage“ die Kosten der geltenden Fluggastrechte-Verordnung für die Unternehmen verdoppeln und sich diese Kosten dann in den Flugpreisen niederschlagen könnten. Diese von den Fluggästen dann zu tragenden Kosten stünden aber in keinem Verhältnis zur Größenordnung des Problems. Von 2004 bis 2104 seien nur 0,07  Prozent aller Rückflüge von Insolvenzen betroffen gewesen und von diesen 0,07 Prozent hätten nur 12 Prozent der betroffenen Fluggäste festgesessen.

Gleichwohl erklärte die EU-Kommission in einer Mitteilung vom 18. März 2013 mit dem Titel „Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens“, dass der Schutz von Fluggästen, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden könne. Diese Haltung teilt auch die Bundesregierung. Doch im Detail gehen dann die Meinungen wieder auseinander, wie die Antwort der Regierung auf die Grünen-Anfrage nahelegt. Die Lösung zu der Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung, heißt es darin, „sah die Europäische Kommission allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung“.


Grünen warnen vor neuen Risiken bei Insolvenzabsicherung

Genau das schwebt aber Maas vor. Und Wirtschaftsminister Brigitte Zypries (SPD) bekräftigte dies kürzlich auch in einem Interview mit dem Handelsblatt. „Es geht vor allem darum, dass der Verbraucher besser geschützt wird“, sagte Zypries. Der Verbraucher werde derzeit nicht für bereits gekaufte Tickets entschädigt, wenn eine Fluggesellschaft insolvent geht. „Da müssen wir auf EU-Ebene eine bessere Lösung finden.“

Verbraucherschützer setzen in dieser Frage auf die neue Bundesregierung. „Verbraucherschutz muss in der nächsten Koalitionsvereinbarung einen wichtigen Part darstellen. Denn Verbraucher brauchen Sicherheit auch bei Flugreisen“, sagte Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen bei Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dem Handelsblatt. „Deshalb muss die nächste Bundesregierung eine nationale oder europäische Lösung dafür finden, dass im Voraus gezahlte Kundengelder im Falle von Flugbuchungen vor Insolvenz geschützt sind.“

Die Grünen knüpfen einen solchen Pleiteschutz an Bedingungen. „Die Airlines müssen dafür sorgen, dass ihre Kunden bestmöglich geschützt sind. Deshalb müssen sie auch für den Fall einer Insolvenz vorsorgen und das Risiko versichern und zwar kostenneutral für die Kunden“, sagte der Grünen-Verkehrspolitiker Markus Tressel dem Handelsblatt. „Das ist nicht nur eine Frage des Verbraucherschutzes, sondern auch der Kundenfreundlichkeit.“

Unter Juristen ist ein Pleiteschutz umstritten. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV), Jörn Weitzmann, lehnte eine solche Regelung ab, da eine Insolvenz als das „letzte Stadium einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens“ nicht vom Himmel falle. „Der Liquiditätskrise, die letztendlich zur Insolvenz führt, gehen etwa die Finanzierungskrise, die Ertragskrise, die Gesellschafterkrise und die strategische Krise voraus“, sagte Weitzmann dem Handelsblatt. „Eine allgemeinverbindliche Versicherung gegen den Insolvenzausfall ist daher nicht zielführend.“  Sie fördere eher den „Moral Hazard“ (leichtsinniges Verhalten), als dass sie zu effizienten und effektiven Strukturen Anreiz gebe.

So könnten Fluggesellschaften versucht sein, unter Hinweis auf die Versicherung weiter mit nicht kostendeckenden Preisen oder nicht tragfähigen Unternehmenskonzepten auf dem Markt zu agieren. „Gleiches gilt auch für Verbraucher, wenn diese die angebotene Leistung nicht mehr umfassend evaluieren“, erläuterte Weitzmann. „Dies ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.“ Der Bürger sei mittlerweile so aufgeklärt, „dass er die Risiken von Schnäppchen und auch die Qualität und Bonität der Leistungen seiner Vertragspartner einschätzen kann“.

Der Reiserechtsprofessor Ernst Führich mahnte dagegen Handlungsbedarf für die Flugpassagiere an. Von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz forderte er, sich für eine Schutzregelung auf EU-Ebene einzusetzen – und zwar noch vor der Bundestagswahl. „Die fehlende Absicherung des gezahlten Tickets auf EU-Ebene ist ein Skandal“, sagte Führich. „Die Lobby der Airlines will eher die Pleite eines Konkurrenten als den Schutz der Kundengelder.“

Merkel und Schulz sollten daher im Wahlkampf eine „verbindliche Zusage“ machen, die Airlines gesetzlich zu verpflichten, eine Insolvenzversicherung für vorausbezahlte Flugpreise abzuschließen. Ein solcher Schutz besteht seit Jahren bereits für Pauschalreisen über den Sicherungsschein. Führich: „Das ist inakzeptabel und ungerecht gegenüber den Reiseveranstaltern, welche Kundengelder versichern müssen.“ Bei mehr als 20 Pleiten von Airlines in den vergangenen zehn Jahren hätten Fluggäste ihr Geld verloren. „Das ist kein Verbraucherschutz Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herr Kanzlerkandidat Schulz.“

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