Andrea Nahles SPD-Chefin pocht vor Spitzentreffen in Bayern auf bezahlbare Mieten

Neue Gesetze sollen die Lage auf Wohnungsmarkt entspannen. Die Koalition berät zum Wochenauftakt über Baukindergeld und Mietpreisbremse.

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Mietanstieg dämpfen und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen: Auf diese Ziele hat sich die Große Koalition geeinigt, nun müssen sie umgesetzt werden. Quelle: dpa

Berlin Die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles setzt auf ein rasches Paket der großen Koalition zur Dämpfung des Mietenanstiegs und für eine Wohnungsbauoffensive.

„Wir haben uns viel vorgenommen. Gerade beim Thema bezahlbares Wohnen und Mieten wollen wir zügig vorankommen und erste Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen“, sagte Nahles der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor einem Spitzentreffen der Chefs der Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD am Montag auf der Zugspitze und anschließend am Dienstag im bayerischen Murnau.

„Das Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit, die Menschen warten darauf, dass jetzt etwas passiert.“ Es wird erwartet, dass die Fraktionsspitzen um Volker Kauder (CDU), Alexander Dobrindt (CSU) und Nahles hierzu bei der Klausurtagung konkrete Pläne präsentieren werden, die dann rasch gesetzlich geregelt werden sollen.

Details zum Baukindergeld geplant

Um junge Familien beim Hauskauf oder Hausbau zu unterstützen, sollen die Details eines Baukindergelds geregelt werden. Anspruch darauf haben Familien, die unter einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro pro Jahr liegen. Diese Grenze verschiebt sich um 15.000 Euro pro Kind nach oben. Für den Kauf einer Wohnung sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren 1200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden, also 12.000 Euro - bei drei Kindern 36.000 Euro. Geplant ist, das Programm über die staatliche Förderbank KfW abzuwickeln.

Zudem plant die Koalition bei der Klausurtagung nach Informationen der „Rheinischen Post“ eine Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Vermieter sollen über die Höhe der Vormiete informieren müssen, wenn sie neu vermieten - bisher ist das nicht der Fall. Wenn man die Vormiete nicht kennt, lässt sich nicht kontrollieren, ob der Vermieter die maximale Erhöhungsgrenze um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete auch einhält.

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