Anhebung des Eintrittsalters Putin schlägt mildere Rentenreform vor

Die Regierungspläne zur Anhebung des Rentenalters hatten Putins Zustimmungswerte deutlich nach unten gedrückt. Jetzt lenkt er teilweise ein.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Rentenalter für Frauen soll von 55 auf 60 Jahre angehoben werden, nicht wie ursprünglich vorgeschlagen auf 63 Jahre. Quelle: AP

Moskau Russlands Präsident Wladimir Putin geht bei der umstrittenen Rentenreform auf die Kritiker zu. So solle das Renteneintrittsalter für Frauen nicht so stark angehoben werden wie zunächst geplant, sagte Putin am Mittwoch in einer im Fernsehen übertragenen Rede. Auch weitere Änderungen seien geplant. Grundsätzlich sei aber wegen des demographischen Wandels eine Rentenreform unumgänglich.

Ministerpräsident Dmitri Medwedew hatte Mitte Juni – parallel zum Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft – ein Gesetz angekündigt, das unter anderem eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters vorsieht. Für Frauen solle es nun um fünf Jahre von 55 auf 60 Jahre steigen und damit nicht so stark wie zunächst geplant, sagte Putin. Änderungen für das geplante neue Renteneintrittsalter für Männer – 65 statt wie bisher 60 – bot er aber nicht an. Begründet wurde der Schritt mit den hohen Belastungen der Staatsfinanzen.

Kritiker haben darauf hingewiesen, dass damit in einigen Regionen das Renteneintrittsalter höher liegen würde als die durchschnittliche Lebenserwartung. Umfragen zufolge hat Putins Beliebtheit seit der Ankündigung gelitten. In den vergangenen Wochen kam es in mehreren Städten zu Protesten gegen die Pläne.

In Russland steht eine steigende Zahl von Rentnern einer abnehmenden Zahl von Arbeitskräften gegenüber, unter anderem eine Folge der geburtenschwachen Jahrgänge nach der Jahrtausendwende. Zudem leidet die Wirtschaft unter den Sanktionen des Westens. Das russische Parlament hatte die Rentenpläne im Juli in der ersten von drei Lesungen vorangetrieben. Neben der Duma muss auch der Föderationsrat zustimmen, bevor das Gesetz Putin zur Unterschrift vorgelegt werden kann.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%