Anschlag im November 2015 Haftstrafen und ein Freispruch im Pariser Terrorprozess

130 Menschen wurden bei dem Terrorangriff in Paris im November 2015 getötet. Ein Angeklagter muss für fünf Jahre ins Gefängnis, ein anderer für zwei.

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Paris Im ersten Prozess um die Pariser Terroranschläge vom November 2015 ist ein Angeklagter freigesprochen worden. Der 31-jährige Straßenkriminelle sei nicht schuldig, Attentätern Unterschlupf gewährt und sie vor der Polizei versteckt zu haben, entschied ein Gericht am Mittwoch in der französischen Hauptstadt. Die beiden Mitangeklagten erhielten dagegen Haftstrafen von fünf beziehungsweise drei Jahren.

Bei den Anschlägen auf das Stade de France, die Konzerthalle Bataclan und mehrere Restaurants waren 130 Menschen getötet worden. Die Terrormiliz Islamischer Staat bekannte sich zu den Angriffen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 31-Jährigen vorgeworfen, seine Wohnung zwei Attentätern zur Verfügung gestellt zu haben, unter ihnen der mutmaßliche Drahtzieher. Der Angeklagte betonte dagegen, er habe nicht gewusst, dass es sich bei den beiden um die damals meistgesuchten Personen in Frankreich handelte. Ihm drohten bis zu sechs Jahre Haft. Das Gericht glaubte ihm, verurteilte aber den zweiten Angeklagten, Mittelsmann zu den Attentätern gewesen zu sein. Er soll fünf Jahre ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte wurde für schuldig befunden, den Behörden den Aufenthaltsort der Angreifer verschwiegen zu haben.

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