Belgische Behörde EU hatte schon Anfang Juli Informationen zu Fipronil-Eiern

Belgien hat andere Staaten erst am 20. Juli offiziell über mögliche Gesundheitsrisiken durch Fipronil-Eier informiert. Die EU-Kommission hätte sich wohl schon deutlich früher einschalten können.

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Brüssel Die EU-Kommission hat entgegen erster eigener Angaben schon Anfang Juli Informationen zu Fipronil-Eiern erhalten. Dies geht aus dem Bericht der belgischen Lebensmittelsicherheitsbehörde FASNK vom Mittwoch hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorliegt. Die EU-Kommission bestätigte die Meldung an die EU-Plattform auf dpa-Anfrage. Eine Sprecherin der EU-Behörde hatte noch am Dienstag jegliche Kenntnis ihrer Behörde zu Fipronil-Eiern in Belgien vor dem 20. Juli verneint.

Belgien hatte laut FASNK-Bericht am 6. Juli über diese EU-Plattform Informationen aus den Niederlanden angefragt, um die mutmaßliche Verbreitung des Insektengifts im Geflügelsektor nachzuvollziehen zu können. Belgische Ermittler pochten damals auf Mithilfe von ihren niederländischen Kollegen.

Im Bericht der FASNK heißt es: „06.07.2017: Frage an die Niederlande gerichtet über das Antibetrugssystem AAC-FF, mit Erläuterung der Hypothesen betreffend die ursprüngliche Verunreinigung. Diese Nachricht wird auch von den europäischen Instanzen gelesen, die das System betreiben.“ Betreiber ist die EU-Kommission.

Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch auf Nachfrage der dpa, es habe sich lediglich um einen Austausch zwischen den beiden Staaten gehandelt. „Am 6. Juli gab es einen bilateralen Austausch zwischen Belgien und den Niederlanden im Rahmen des so genannten Administrativen Unterstützungs- und Kooperationssystems“, sagte ein Sprecher der dpa. „Die Kommission überwacht den Austausch im Administrativen Unterstützungs- und Kooperationssystem (ACC) nicht aktiv wie es beim Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) der Fall ist.“

In der relevanten EU-Regelung heißt es zur Rolle der EU-Kommission: „Sie überwacht den Informationsaustausch über das AAC-System (...) im Hinblick auf Aktivitäten, die gegen Lebensmittel- oder Futtermittelrecht verstoßen oder zu verstoßen scheinen und die auf Unionsebene von besonderem Interesse sind“. In einer anderen EU-Verordnung steht: „Die Kommission koordiniert unverzüglich die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, wenn sie aufgrund von Informationen aus den Mitgliedstaaten oder aus anderen Quellen Kenntnis von Handlungen erhält, die gegen das Futtermittel- oder Lebensmittelrecht verstoßen oder vermutlich verstoßen und für die Gemeinschaft von besonderem Interesse sind.“

Am Dienstag hatte eine Sprecherin der EU-Kommission erklärt: „Die EU-Kommission erfuhr erst am 20. Juli von mit Fipronil kontaminierten Eiern, als die belgischen Behörden die Kommission über unser Schnellwarnsystem informierten. Keinerlei Informationen über diesen Verunreinigungs-Vorfall wurden der Kommission vor dem 20. Juli geliefert, über technische oder irgendwelche anderen Kanäle.“

Erst am 20. Juli hatten die belgischen Behörden eine offizielle Risikomeldung zu Fipronil in Eiern an das Schnellwarnsystem zur Lebensmittelsicherheit geschickt, das ebenfalls dem Austausch unter EU-Staaten dient und von der EU-Kommission betrieben wird. Im Gegensatz zu dem Aufruf zur Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden vom 6. Juli geht es hier um Verbraucherschutz.

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