Den Haag Pakistan darf nach einer Entscheidung des höchsten UN-Gerichts einen zum Tode verurteilten Inder vorerst nicht hinrichten. Der Internationale Gerichtshof gab damit am Donnerstag in Den Haag einer Klage Indiens statt. Danach muss Pakistan die Hinrichtung aussetzen, bis das Gericht über die Klage Indiens im Hauptverfahren entschieden habe.
Der indische Ex-Offizier Kulbhushan Jadhav war im April in Pakistan wegen Spionage und Terrorismus zum Tode verurteilt worden. Indien hatte den Gerichtshof angerufen, da Pakistan dem Mann den konsularischen Beistand seiner Heimat verweigert habe. Der Fall hatte die ohnehin angespannten Beziehungen beider Länder belastet.