Beschluss des UN-Gerichts Hinrichtung Jadhavs ausgesetzt

Indien klagte vor dem höchsten UN-Gericht gegen die geplante Hinrichtung Kulbhushan Jadhavs in Pakistan. Das Gericht hat diese nun vorerst untersagt. Der ehemalige Offizier war zuvor wegen Spionage verurteilt worden.

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Zahlreiche Menschen gingen in Indien gegen eine Hinrichtung des ehemaligen indischen Offiziers Kulbhushan Jadhav auf die Straße. Quelle: AP

Den Haag Pakistan darf nach einer Entscheidung des höchsten UN-Gerichts einen zum Tode verurteilten Inder vorerst nicht hinrichten. Der Internationale Gerichtshof gab damit am Donnerstag in Den Haag einer Klage Indiens statt. Danach muss Pakistan die Hinrichtung aussetzen, bis das Gericht über die Klage Indiens im Hauptverfahren entschieden habe.

Der indische Ex-Offizier Kulbhushan Jadhav war im April in Pakistan wegen Spionage und Terrorismus zum Tode verurteilt worden. Indien hatte den Gerichtshof angerufen, da Pakistan dem Mann den konsularischen Beistand seiner Heimat verweigert habe. Der Fall hatte die ohnehin angespannten Beziehungen beider Länder belastet.

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