BKA kauft „Panama Papers“ Fahnder werten riesigen Datensatz aus

In Deutschland müssen sich Steuerfahnder und Ermittler auf Zusatzschichten einstellen: Das BKA ist im Besitz der „Panama Papers“. Jetzt wird der gigantische Datensatz über Briefkastenfirmen in Panama ausgewertet.

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Nach dem Kauf der „Panama Papers“ durch das BKA wartet nun eine Menge Arbeit auf die Steuerfahnder. Quelle: dpa

Frankfurt/Berlin Im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug hat das Bundeskriminalamt (BKA) die im vergangenen Jahr veröffentlichen „Panama Papers“ gekauft. Nach Angaben aus Regierungskreisen vom Dienstag wurden für den riesigen Datensatz mit Informationen über dubiose Geschäfte mit Briefkastenfirmen fünf Millionen Euro an eine „Quelle“ gezahlt. Vor mehr als einem Jahr hatte ein internationales Medien-Netzwerk mit den „Panama Papers“ Finanzströme in der mittelamerikanischen Steueroase enthüllt. Das BKA, das hessische Finanzministeriums sowie die Generalstaatsanwaltschaft teilten in Frankfurt am Main mit, das Bundeskriminalamt sei im Besitz der „Panama Papers“. Zu Kosten und Detail des Erwerbs wurden keine Angaben gemacht.

Die Daten würden gemeinsam mit der hessischen Finanzverwaltung geprüft und ausgewertet, um strafrechtlichen und steuerrechtlichen Tatbeständen nachzugehen, heiß es weiter. Hierfür bereite das BKA den mehrere Millionen Dateien umfassenden Bestand so auf, dass eine elektronische Auswertung möglich sei. Die Sichtung werde voraussichtlich mehrere Monate dauern. In Fällen mit straf- oder steuerrechtlichen Bezügen ins Ausland arbeiteten das BKA und die Oberfinanzdirektion eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

Durch die Enthüllungen der „Panama Papers“ waren weltweit Politiker, Geschäftsleute und Prominente unter Druck geraten. Der im vergangenen Frühjahr internationalen Medien zugespielte Datenberg zeigte große Geldströme nach Panama, wo Tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind. Ob es sich dabei auch um strafbare Geschäfte handelt, hatten weltweit Staatsanwälte geprüft. Der staatliche Kauf von Bankdaten und sogenannten Steuer-CDs ist umstritten. Nach einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber darf der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuerbetrüger nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden.

Im Fokus der Ermittler stehen dem Vernehmen nach vor allem Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität wie Waffenhandel. Erträge daraus werden in der Regel nicht deklariert und fallen dann auch in den Bereich Steuerbetrug. Das Bundesfinanzministerium begrüßte auf Anfrage den Erwerb der Daten. Damit könne Fällen von Steuerhinterziehung durch die zuständigen Behörden nachgegangen werden. Das Bundesfinanzministerium hatte sich zuletzt auch am Erwerb von Steuer-CDs finanziell beteiligt.

Briefkastenfirmen sind nicht per se illegal. Auch an der Gründung von „Offshore-Gesellschaften“ (Auslandsfirmen) ist nichts Illegales. Für Briefkastenfirmen kann es alle möglichen, auch legalen Gründe geben. Sie werden aber auch für Steuerbetrug und Geldwäsche genutzt und häufig in Steuerparadiesen gegründet. Um Finanzströme zu verschleiern, wird Geld oft über verschiedene Konten in verschiedenen Ländern an die Offshorefirma überwiesen. Seit der Enthüllung der „Panama Papers“ haben die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) ihre Anstrengungen verstärkt, Steueroasen trocken zu legen. Auch in Deutschland wurden die Vorgaben deutlich verschärft und mehr Transparenz geschaffen.

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