„Blocking Statute“ EU aktualisiert Abwehrgesetz gegen Iran-Sanktionen der USA

Die EU will die US-Sanktionen gegen den Iran nicht hinnehmen. Ihrem Gesetz zum Schutz der Unternehmen hat sie nun ergänzt.

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EU aktualisiert Abwehrgesetz gegen Iran-Sanktionen der USA Quelle: AP

Brüssel Zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran hat die Europäische Union ihr Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen aktualisiert. Wie die zuständige EU-Kommission mitteilte, wurden dem sogenannten „Blocking Statute“ am Freitag die Sanktionen hinzugefügt, die US-Präsident Donald Trump nach dem einseitigen Rückzug seines Landes aus dem Atomabkommen wieder einführt.

Über das Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen ermuntert werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich. Hintergrund der Pläne ist die Tatsache, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen.

Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über den Atomdeal versprochen bekommen hatte. Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb weniger Wochen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen halten. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen bauen zu können.

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