„Blocking Statute“ EU reaktiviert Abwehrgesetz gegen Iran-Sanktionen der USA – „Wir müssen jetzt handeln“

Die EU bietet US-Präsident Donald Trump im Kampf um das Iran-Atomabkommen die Stirn. Das hat für Unternehmen weitreichende Folgen.

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Sofia Das sogenannte „Blocking Statute“ werde am Freitagvormittag auf den Weg gebracht, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstag nach einem EU-Spitzentreffen in der bulgarischen Hauptstadt Sofia. „Wir müssen jetzt handeln“, sagte Juncker am Donnerstag. Es gehe darum, vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu schützen.

Zuvor hatten sich am Mittwochabend die Staats- und Regierungschef aller 28 EU-Staaten geschlossen dafür ausgesprochen, an dem von den USA aufgekündigten Atomabkommen mit dem Iran festzuhalten, solange der Iran das auch tut.

Für betroffene Unternehmen kann die Verordnung 2271/96 unangenehme Konsequenzen haben. Über das sogenannte „Blocking Statute“ könnte es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten, die nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen wieder eingeführt werden.

Falls sie also etwa Geschäftsbeziehungen zu Iran abbrechen oder Niederlassungen in Iran schließen, müssen sie womöglich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden.

Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, blieb zunächst unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte in Sofia, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar. „In einer umfassenden Weise die gesamte Wirtschaft zu entschädigen bei entsprechenden Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika - da können und dürfen wir auch keine Illusionen schüren“, sagte Merkel.

Die fragliche Verordnung, das sogenannte „Blocking Statute“, war bereits 1996 beschlossen worden. Damals ging es darum, US-Sanktionen gegen Kuba und gegen Iran abzuwehren. Es wurde aber noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.

Es muss nun um die neuen US-Sanktionen ergänzt werden. Dies solle bereits an diesem Freitagvormittag um 10.30 Uhr geschehen, sagte Juncker. Ziel ist, dass das Gesetz einsatzbereit ist, wenn US-Sanktionen am 6. August wirksam werden sollten. Komplizierte Abstimmungsverfahren sind dafür nach Angaben von EU-Diplomaten nicht erforderlich.

In Brüssel wird eingeräumt, dass es sich um einen tiefgreifenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit handelt. Deshalb will die EU-Kommission den in Iran tätigen Firmen zugleich auch helfen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll die Unternehmen mit zinsverbilligten Krediten unterstützen. Für die EIB wäre es ein ganz neues Geschäftsfeld. Sie ist im Iran noch nie aktiv gewesen.

Hintergrund der Pläne ist die Tatsache, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über den Atomdeal versprochen bekommen hatte.

Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb von 60 Tagen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will er sich nicht mehr an das Abkommen halten. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen bauen zu können.

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