Atom-Abkommen EU bietet USA im Iran-Streit die Stirn

Zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran wird die EU ein Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen reaktivieren. Quelle: REUTERS

Mit einem alten Abwehrgesetz will die EU den Iran-Deal retten. Europäischen Unternehmen könnte es verboten werden, sich an die US-Sanktionen zu halten.

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Die EU-Staaten gehen zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran auf Konfrontationskurs zu den USA: Noch an diesem Freitag will die EU ein Abwehrgesetz wieder aufleben lassen, das europäische Unternehmen, die mit dem Iran Handel treiben, notfalls vor US-Sanktionen schützen könnte. „Wir müssen jetzt handeln“, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstag bei einem EU-Spitzentreffen in der bulgarischen Hauptstadt Sofia.

Über das sogenannte „Blocking Statute“ könnten europäische Unternehmen ermuntert werden, sich nicht an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten, die nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen wieder eingeführt werden. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Das diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.

Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, blieb zunächst unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte in Sofia, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar. „In einer umfassenden Weise die gesamte Wirtschaft zu entschädigen bei entsprechenden Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika - da können und dürfen wir auch keine Illusionen schüren“, sagte Merkel.

Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier äußerte sich zurückhaltend zu dem Abwehrgesetz. Die EU müsse nun „sehr genau prüfen“, ob sie ihre Ziele damit erreiche oder ob nicht am Ende vor allem europäische Firmen damit geschädigt werden, sagte der CDU-Politiker am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“. In Washington wollte sich die Sprecherin des Außenministeriums, Heather Nauert, zunächst nicht im Detail zu dem EU-Beschluss äußern. Sie schloss aber nicht direkt aus, dass es für bestimmte Firmen Ausnahmeregelungen von den US-Sanktionen geben könnte. Gleichzeitig betonte sie, dass sich alle Unternehmen jetzt entscheiden müssten. „Firmen haben Zeit, ihr (Iran)-Geschäft einzustellen“, sagte Nauert. Allen Beteiligten müsse klar sein, dass die Aktivitäten des Irans die ganze Region destabilisierten, etwa in Syrien und im Jemen.

Das EU-Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit über Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde aber noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte. Es muss nun um die neuen US-Sanktionen ergänzt werden. Ziel ist, dass das Gesetz einsatzbereit ist, wenn US-Sanktionen am 6. August wirksam werden sollten.

Hintergrund der Pläne ist, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über den Atomdeal versprochen bekommen hatte. Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb von 60 Tagen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will das Land sich nicht mehr an das Abkommen halten. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen bauen zu können.

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