Blocking-Verordnung EU-Pläne gegen Iran-Sanktionen laufen ins Leere

Quelle: imago images

Mit der sogenannten Blocking-Verordnung wollte die EU Unternehmen vor den US-Sanktionen gegen Iran schützen. Doch bisher wurden lediglich drei Anträge eingereicht.

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Die Blocking-Verordnung, mit der die EU europäische Unternehmen vor den US-Sanktionen gegen Iran schützen wollte, läuft ins Leere. Bisher liegen der EU-Kommission erst drei Anträge von Unternehmen vor, die von der Verordnung ausgenommen werden möchten, berichtet die WirtschaftsWoche unter Berufung auf die EU-Kommission.

Die Blocking-Verordnung untersagt europäischen Unternehmen explizit, die US-Sanktionen zu befolgen. Bei einem Verstoß droht in Deutschland ein Bußgeld von 500.000 Euro. Anwälte gehen davon aus, dass die Bußgelder in der Praxis nicht angewandt werden. Sie erwarten außerdem, dass Unternehmen sich auf strategische oder wirtschaftliche Gründe berufen werden, so dass ihnen nicht nachgewiesen werden kann, dass sie die Sanktionen befolgen.

Die Blocking-Verordnung ermöglicht europäischen Unternehmen außerdem, Schadensersatz für wirtschaftliche Nachteile einzuklagen, die ihnen durch die Sanktionen entstehen. Anwälte gehen nicht davon aus, dass es zu solchen Klagen kommen wird, weil Unternehmen damit de facto ihr US-Geschäft beenden würden.

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