Brasilien Mitarbeiter von Vale und Tüv Süd kommen nach Dammbruch erneut frei

Am Mittwoch wurden Angestellte von Vale und Tüv Süd im Zusammenhang mit dem Dammbruch festgenommen. Jetzt sind sie wieder freigelassen worden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Es bestünden weder Fluchtgefahr noch andere Risiken, die die Ermittlungen behindern könnten. Zudem seien alle schon vernommen worden, hieß es in einer Pressemitteilung. Quelle: dpa

Belo Horizonte Juristisches Tauziehen in Brasilien um die Untersuchungshaft für Mitarbeiter des Bergbaukonzerns Vale und des Tüv Süd nach dem Dammbruch nahe Brumadinho mit mehr als 200 Toten: Einen Tag nach ihrer erneuten Festnahme ordnete der Oberste Gerichtshof des Landes am späten Donnerstagabend (Ortszeit) die Freilassung von elf Vale- und zwei Tüv Süd-Angestellten an. Gegen die 13 ermittelt die Justiz im Zusammenhang mit dem Dammbruch an der von Vale betriebenen Eisenerzmine Córrego do Feijão im südöstlichen Bundesstaat Minas Gerais vom 25. Januar.

Noch am Mittwoch hatte der Gerichtshof von Minas Gerais ihre erneute Inhaftierung angeordnet. Der Oberste Gerichtshof befand nun aber, dass eine Haft derzeit nicht nötig sei. Es bestünden weder Fluchtgefahr noch andere Risiken, die die Ermittlungen behindern könnten. Zudem seien alle schon vernommen worden, hieß es in einer Pressemitteilung. Schon im Februar waren die 13 festgenommen, dann aber wieder freigelassen worden.

Der Dammbruch hatte eine Schlammlawine freigesetzt, die über Teile von Brumadinho und angrenzende Siedlungen hinweg rollte. Die mit Schwermetallen durchsetzte flüssige Masse gelangte auch in den angrenzenden Fluss Paraopeba und kontaminierte ihn. Bisher wurden 203 Leichen geborgen, wie der Zivilschutz von Minas Gerais auf seiner Webseite schreibt. 105 Menschen gelten nach wie vor als vermisst. In der Pressemitteilung vom Mittwoch hatte der Gerichtshof explizit erwähnt, dass zwei Tüv Süd-Ingenieure die Stabilität des Damms bescheinigt hätten.

Vorläufige Ermittlungen deuten darauf hin, dass sowohl Mitarbeiter von Vale als auch vom Tüv Süd und anderen Unternehmen schon seit geraumer Zeit von Stabilitätsrisiken am Damm wussten. Der Oberste Gerichtshof wies zugleich darauf hin, dass die Freilassung der 13 nicht verhindere, erneute Haftmaßnahmen anzuordnen, sofern diese begründet seien.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%