Braunkohle-Abbau EU-Kommission stoppt reguläre Finanzmittel an Polen wegen nicht beglichener Strafe

Laut EuGH muss Polen den Tagebau in Turow beenden. Weil sich die nationalkonservative Regierung in Warschau nicht an das Urteil hält, geht die EU-Komission einen weiteren Schritt.

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Tschechien hatte Polen wegen Umweltschäden vor dem EuGH verklagt, der im September Polen zu einer Geldstrafe von täglich 500.000 Euro verurteilt hatte. Quelle: Reuters

Die EU-Kommission hält erstmals für ein Mitgliedsland bestimmte finanzielle Mittel zurück, weil dieses sich nicht an ein Urteil des obersten europäischen Gerichts hält. Die EU-Exekutive informierte Polen am Dienstag darüber, sie werde Zahlungen aus den regulären EU-Überweisungen einbehalten als Ausgleich für die erste Tranche einer vom Europäische Gerichtshof (EuGH) verhängten Strafe, die das Land nicht beglichen habe. Es handle sich um zunächst rund 15 Millionen Euro, erläuterte ein EU-Vertreter.

Es geht in dem Fall um den Streit über den polnischen Braunkohle-Tagebau in Turow nahe der Grenze zu Tschechien. Tschechien hatte Polen wegen Umweltschäden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, der im September Polen zu einer Geldstrafe von täglich 500.000 Euro verurteilt hatte. Laut EuGH muss Polen den Tagebau in Turow beenden. Dem widersetzte sich die nationalkonservative Regierung in Warschau.

Mehr: Polens Präsident will Konflikt mit der EU beilegen

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