Brexit „Als würde dir jemand ein Messer ins Herz stoßen“

Brexit heißt Brexit, lautet der Leitspruch von Premierministerin Theresa May. Aber was bedeutet der Brexit für die vielen EU-Ausländer in Großbritannien und Briten in der EU nun konkret?

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Die britische Premierministerin Theresa May stellte sich im Unterhaus den Fragen zu ihrem Brexit-Plan. Sie hofft heute Abend auf eine Vollmacht für die Verhandlungen mit der EU. Quelle: dpa

London Das britische Unterhaus hat mit den abschließenden Beratungen zum Brexit-Gesetz der Regierung begonnen. Es soll Premierministerin Theresa May die Vollmacht geben, die Austrittsverhandlungen mit der EU einzuleiten. Die Opposition versucht, den Gesetzentwurf abzuändern, um Einfluss auf die Austrittsverhandlungen nehmen zu können. Bislang ist es der Regierung aber gelungen, Änderungsanträge zu dem knappen Gesetzestext abzuwehren. Ob sie sich Zugeständnisse abringen lassen wird, ist fraglich.

Bei einer ersten Abstimmung vergangene Woche hatte sich eine große Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz ausgesprochen. Es wird erwartet, dass die Parlamentarier dem Gesetz bei der abschließenden Abstimmung, die gegen 21 Uhr MEZ stattfinden soll, ebenfalls zustimmen werden. Anschließend muss es noch dem Oberhaus vorgelegt werden. Bis zum 7. März soll das Gesetz unter Dach und Fach sein. Zwei Jahre wird es dann wohl noch bis zur Scheidung von der EU dauern.

Premierministerin Theresa May hat angekündigt, gleich zu Beginn der Verhandlungen ein Abkommen über die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in der EU schließen zu wollen. Doch ob das gelingt, ist ungewiss. Etwa drei Millionen EU-Ausländer leben auf der Insel, darunter etwa 135.000 Deutsche. Etwa eine Million Briten leben zurzeit in anderen EU-Staaten.

Der gebürtige Berliner Thorsten Altenkirch arbeitet seit 16 Jahren in Großbritannien. Sorgen macht sich der Wissenschaftler der Universität Nottingham vor allem um seinen Sohn Cameron, der bald die Schule beendet haben wird. Der Teenager hat die deutsche Staatsbürgerschaft, denn er wurde in München geboren. Seine Mutter ist gebürtige Australierin. „Cameron ist in England aufgewachsen und kann nicht gut Deutsch“, berichtet Altenkirch, der den deutschen Pass besitzt. „Früher habe ich mir nie Gedanken um den Status gemacht, aber jetzt wird einem doch ein bisschen mulmig.“ Für sich selbst sieht der 54-Jährige aufgrund seiner langen Beschäftigung keine Gefahr, doch die über 1000 Pfund, die er für den Antrag auf eine britische Staatsbürgerschaft berappen muss, und der gewaltige Papierkram ärgern ihn. „Die Leute werden doch verrückt gemacht.“

Auf lästigen Ärger mit den Behörden stellt sich auch der 32-jährige Dom Wolf ein. Der Sohn deutscher Einwanderer, hat abgesehen von einem Auslandssemester nie außerhalb Großbritanniens gelebt. Trotzdem hat er wegen seiner Abstammung einen deutschen Pass. Das war nie ein Problem, bis zum Brexit-Votum im vergangenen Jahr. Wolf, der in der Finanztechnologie-Branche arbeitet, würde gerne für ein paar Jahre nach Berlin gehen. Doch ohne britischen Pass läuft er Gefahr, anschließend nicht mehr ohne Weiteres in seine Heimat zurückkehren zu können. Auf Nachfrage bei den Behörden teilte man ihm mit, er müsse einen Antrag auf Einbürgerung samt Sprachprüfung und Einbürgerungstest absolvieren. Für Wolf ist das kaum zu glauben. Er, der in London geboren wurde, in England zur Schule und zur Universität gegangen ist und nicht einmal fehlerfrei deutsch spricht, soll nun den gleichen Weg gehen wie jeder Einwanderer? „Es fühlt sich an, als würde dir jemand ein Messer ins Herz stoßen“, sagt Wolf.

Doch auch gebürtige Briten machen sich Gedanken über die Auswirkungen des Brexit. Der Brite Michael Newmann fürchtet, er und seine Familie werden sich in Zukunft nicht mehr frei in Europa bewegen können. „Warum sollten meine Kinder nicht die Vorteile genießen, die ich hatte?“, fragt der 41-Jährige. Als Enkel einer Jüdin, die vor den Nazis geflohen ist, informiert er sich über die Möglichkeit, einen deutschen Pass zu bekommen. Er ist nicht der einzige. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, die Botschaft in London habe seit dem Brexit-Votum einen erheblichen Anstieg an Nachfragen und Anträgen im Zusammenhang mit Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz verzeichnet. Artikel 116 garantiert Verfolgten der Nazizeit und ihren Nachfahren das Recht, eine entzogene deutsche Staatsbürgerschaft wieder einzufordern. Berichten zufolge gehen die Anträge in die Hunderte.

Sorgen haben auch viele Briten in Deutschland - einer von ihnen ist Steve Lack. Er lebt seit seinem zweiten Lebensjahr in Deutschland: zuerst in Rheinland-Pfalz, dann im hessischen Bad Homburg und jetzt mit seiner deutschen Frau am Rande von Berlin. Zwei Töchter hat das Paar; die eine geht noch zur Schule, die andere ist Studentin. „Ich habe nie einen Bedarf gesehen, den deutschen Pass zu beantragen. Aber jetzt weiß man einfach nicht, was wegen des Brexits kommt“, sagt der IT-Administrator. „Nachher heißt es noch: Du kannst hier nicht mehr arbeiten.“ Seit kurzem hat er daher auch einen deutschen Pass. Mit der doppelten Staatsbürgerschaft wolle er sich und seine Familie absichern, betont der Computerexperte.

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