Brexit EU-Freizügigkeit könnte für Großbritannien vorerst weiter gelten

Die Freizügigkeit für EU-Arbeitnehmer könnte auch während der Umsetzung des Brexits in Großbritannien weiter gelten. Premierministerin May stellte gegenüber Reportern eine entsprechende Übergangsregelung in Aussicht.

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Die britische Premierministerin kann sich während des Brexit-Vollzugs einen Erhalt der EU-Freizügigkeit vorstellen. Quelle: AP

London Die britische Premierministerin Theresa May kommt der EU in zwei wichtigen Punkten entgegen. Laut Medienberichten sagte sie während eines Besuchs in Saudi-Arabien vor Journalisten, die Freizügigkeit für EU-Arbeitnehmer könne für eine Übergangsphase beibehalten werden. Unternehmen und Regierungen bekämen so Zeit, sich an die in den Brexit-Verhandlungen vereinbarten Auflagen anzupassen.

May habe auch signalisiert, dass Großbritannien einen neuen Handelsvertrag mit der EU erst nach dem für 2019 erwarteten EU-Austritt abschließen werde. Bisher hatte London parallel über den Austritt und das darauffolgende Verhältnis von EU und Großbritannien sprechen wollen.

Die Briten hatten sich im Juni 2016 für einen EU-Austritt ausgesprochen. Ein Argument dafür war, mehr Kontrolle über die Einwanderung ins Land zu erhalten. Der EU-Binnenmarkt sieht dagegen die Freizügigkeit für Arbeitnehmer vor, die sich in allen EU-Staaten niederlassen und dort arbeiten dürfen.

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