Brexit EU will bei Regelverstößen Sanktionsmöglichkeiten gegen Großbritannien

Ist der Brexit erst einmal geschafft, könnten die richtigen Probleme erst losgehen: Um Streitigkeiten in Handelsfragen schnell ausräumen zu können, will sich die EU Sanktionsmöglichkeiten vorbehalten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Am 23. Juni entschieden sich die Briten mehrheitlich für einen Austritt aus der Europäischen Union. Für März 2019 darf mit diesem gerechnet werden. Quelle: dpa

Brüssel Die EU will sich das Recht vorbehalten, in der Übergangszeit nach dem Brexit den Zugang Großbritanniens zum europäischen Binnenmarkt gegebenenfalls einzuschränken zu können. Enthalten ist dieses Instrument in einer am Dienstagabend bekanntgewordenen Fußnote zu einem von der EU-Kommission vorbereiteten Text-Entwurf. Genutzt werden soll es, wenn Großbritannien gegen gemeinsam vereinbarte Regeln zum Brexit verstößt.

Auf diesem Wege könnte die EU schneller reagieren, als wenn die Unstimmigkeiten vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht werden. Großbritannien will die EU im März 2019 verlassen. Danach soll das Land aber für eine Übergangszeit weiter die Vorteile des EU-Binnenmarktes genießen.

Für die Klärung von Unstimmigkeiten zwischen der EU und Großbritannien soll in dieser Übergangszeit weiterhin der EuGH zuständig sein. Allerdings können sich solche Rechtsstreitigkeiten über eine längere Phase hinziehen und damit in eine Zeit hinein, in der die Übergangsperiode nach dem Brexit bereits ausgelaufen ist. Mit der nun bekanntgewordenen Regelung würde die EU diesem Problem begegnen können. „Das war immer ein Teil unserer Diskussionen“, sagte ein EU-Diplomat. Es sei auf EU-Seiten schon länger klar, dass man ein Instrument brauche, um kurzfristig die Einhaltung getroffener Brexit-Vereinbarungen durchsetzen zu können. Das sei im Interesse beider Seiten.

Die bekanntgewordene Text-Passage soll Teil des Scheidungsdokuments von Großbritannien und EU werden. Es muss aber noch von den EU-Regierungen abgesegnet werden. Grundsätzlich forderte die EU-Kommission, dass die Briten bis zum 31. Dezember 2020 voll den rechtlich bindenden Vereinbarungen in der EU unterliegen sollen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%