Brexit Großbritannien will enge juristische Kooperation mit der EU

Großbritannien strebt nach dem Brexit eine enge Kooperation mit der EU an. Eine Vereinbarung mit der EU solle das derzeitige System deshalb möglichst genau abbilden und damit eine klare Rechtsgrundlage schaffen.

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Eine Gruppe von Brexit-Gegnern passiert auf einem den Westminsterpalast in London. Derweil laufen die Austritts-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU auf vollen Touren. Quelle: dpa

London Die britische Regierung strebt zur Beilegung von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten nach dem Brexit eine enge Kooperation mit der Europäischen Union an. Die direkte Unterwerfung unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als höchste richterliche Instanz solle zwar wie geplant mit dem EU-Austritt enden, heißt es in einem am Dienstag vorgelegten Strategiepapier der Regierung.

Eine künftige Kooperation müsse aber regionale Rechtsabkommen wie die zum EuGH berücksichtigen. Eine Vereinbarung mit der EU solle das derzeitige System deshalb möglichst genau abbilden und damit eine klare Rechtsgrundlage schaffen. In dem Papier wurden indes nur wenige Details dazu genannt. Geklärt werden muss der juristische Umgang mit so verschiedenen Themen wie Scheidungsfälle zwischen britischen und EU-Bürgern oder Klagen von Unternehmen auf der jeweils anderen Seite des Ärmelkanals.

Die Regierung in London hofft mit dem Bezug auf die bestehenden Regeln die Gespräche zu Rechtsfragen möglichst rasch abschließen zu können. Mit diesen Vorschlägen hat sie drei von fünf Dokumenten vorgelegt, in denen sie ihre Strategie für die Verhandlungen mit der EU skizziert. Großbritannien will die EU am 29. März 2019 verlassen und bis Oktober in Brüssel so viele Fortschritte erzielen, um die nächste Phase in den Gesprächen einzuleiten.

Dann soll über die künftigen Handelsbeziehungen verhandelt werden. Die EU-Seite ist bei der Bewertung der Gespräche indes zurückhaltender und will unter anderem zunächst die Berechnung der finanziellen Verpflichtungen des Königreichs gegenüber der Staatengemeinschaft klären.

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