Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Bürgerkriegsland Russland und China blockieren Bericht zu Verletzungen des Libyen-Waffenembargos

Die beiden Staaten haben die deutsche Initiative zur Veröffentlichung einer Expertenuntersuchung verhindert. Nun befasst sich der Sicherheitsrat damit.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Das Waffenembargo ist laut Experten völlig unwirksam, Russland und China verhindern dennoch die Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts. Quelle: AP

Russland und China haben eine deutsche Initiative blockiert, den Bericht eines UN-Experten-Komitees zu Verstößen des UN-Waffenembargos für Libyen zu veröffentlichen. Der stellvertretende deutsche UN-Botschafter Günter Sautter teilte am Freitag in New York mit, er habe daraufhin den Weltsicherheitsrat eingeschaltet. Aus diplomatischen Kreisen verlautete, die beiden Vetomächte hätten die Publikation des Berichts erneut verhindert.

Sautter sagte, viele Delegationen hätten um die Veröffentlichung des Berichts des Komitees gebeten, in dem Deutschland den Vorsitz hat. Damit wäre die notwendige Transparenz hergestellt worden, weil der Bericht dazu beitragen könnte, jene zu benennen, die eklatant trotz getroffener Vereinbarungen gegen das UN-Waffenembargo verstießen.

Der Bericht, der von der Nachrichtenagentur AP Anfang des Monats eingesehen wurde, wirft sowohl der von der Türkei und Katar unterstützen libyschen Regierung in Tripolis als auch den von Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jordanien unterstützen Kräften um den General Chalifa Haftar in Ostlibyen vor, das Waffenembargo zu verletzen. Dieses sei „völlig unwirksam“, schreiben die Experten.

Neben den genannten Staaten verstießen auch elf Unternehmen gegen das Waffenembargo, darunter die russische Sicherheitsfirma Wagner-Gruppe. Diese habe im Mai 800 bis 1200 Söldner nach Ostlibyen geschickt. Luftfracht und Schiffsladungen würden von Unterstützern der beiden Seiten, zum Beispiel Ägypten und Syrien, nicht auf Waffen und Munition untersucht, selbst wenn ein begründeter Verdacht vorhanden sei, wie in einer Sicherheitsratsresolution von 2015 festgelegt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%