Bundesbankpräsident Weidmann setzt bei EU-Reform auf Schulterschluss zwischen Berlin und Paris

Bundesbankpräsident Weidmann fordert gemeinsame Anstrengungen von Berlin und Paris – vor allem bei Grenzsicherung und Migration.

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Weidmann sagte, die Bindung an die im EU-Vertrag festgelegten Regeln schließe eine Ausweitung von Gemeinschaftshaftung nicht grundsätzlich aus. Quelle: dpa

Berlin Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat die Regierungen in Paris und Berlin zum Schulterschluss auf dem Weg zu Reformen der Euro-Zone aufgefordert. „Klar scheint mir, dass die Debatte nur dann vorankommen wird, wenn Deutschland und Frankreich an einem Strang ziehen, und zwar in die gleiche Richtung“, sagte Weidmann am Dienstagabend laut Redetext in Brüssel. Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron habe wichtige Impulse gegeben, die „in Deutschland mit einer Mischung aus Wohlwollen und Skepsis aufgenommen“ worden seien.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat jüngst auf die Vorschläge Macrons reagiert. Sie wirbt unter anderem für ein gemeinsames Asylsystem mit vergleichbaren Maßstäben und den Umbau der EU-Grenzschutzagentur Frontex zu einer europäischen Grenzpolizei. Laut Weidmann wäre es naheliegend, die Themen Grenzsicherung und Migration nun zügig auf die europäische Tagesordnung zu setzen. „Das würde auch dazu beitragen, dass sich einzelne Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage nicht benachteiligt und alleingelassen fühlen.“

Der neue italienische Innenminister Matteo Salvini hatte jüngst Merkels Vorschläge zur EU-Asylpolitik mit den Worten kommentiert, sein Land werde offensichtlich „aufgegeben“. Merkel plädiert zudem für die Schaffung eines Europäischen Währungsfonds (EWF), der über ähnliche Instrumente wie der Internationale Währungsfonds (IWF) verfügen soll. Der EWF könnte mit Kreditlinien und -Garantien Euro-Staaten in Not helfen.

Der Bundestag soll sein Mitspracherecht behalten, falls der Euro-Rettungsfonds ESM zu einem Europäischen Währungsfonds umgebaut wird. Weidmann sagte, die Bindung an die im EU-Vertrag festgelegten Regeln schließe eine Ausweitung von Gemeinschaftshaftung nicht grundsätzlich aus. So gebe es prinzipiell berechtigte Argumente dafür, die gemeinsamen Mittel des ESM als „fiskalisches Sicherheitsnetz“ für den Europäischen Bankenabwicklungsfonds einzusetzen.

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